Import-Export: Vorabanmeldungen ab 2011
Ein- und Ausfuhren
Quelle: IHK: Vorabanmeldungen erforderlich
Ab 1. Juli 2010 können elektronische Vorabanmeldungen bei der Ein- und Ausfuhr abgegeben werden. Ab 1. Januar 2011 sind sie nach heutigem Planungsstand verbindlich. Welche Abfertigungsprozesse ändern sich und wer ist davon betroffen?
Generell ausgenommen sind: Der Warenverkehr von und in die Schweiz Der Warenverkehr von und nach Norwegen Vorgänge, für die keine elektronischen/schriftlichen Anmeldungen erforderlich sind (also auch Kleinsendungen im Wert von unter 1.000 Euro) Betroffen sind folgende Abfertigungsprozesse:
1. Einfuhrabwicklung
a) See- und Luftfracht
heute: in aller Regel wird von der Zollanmeldung durch Dienstleister (Reeder, Fluggesellschaft) eine vorzeitige summarische Anmeldung (SumA) vor dem Eintreffen des Verkehrsmittels abgegeben. Diese vorzeitige SumA wird durch ein Zollverfahren abgelöst. Das ist entweder ein Versandverfahren mit anschließender Verzollung beim Binnenzollamt bzw. dem Zugelassenen Empfänger oder eine Grenzverzollung.
künftig: vor der Abgabe der vorzeitigen SumA wird mit verbindlichen Fristen die Abgabe der Vorabanmeldung (auch Eingangs-SumA genannt) gesetzt. Nach heutigem Stand wird die dann anschließende "vorzeitige SumA" eine Referenznummer der EingangsSumA enthalten. Der weitere Prozess ist unverändert.
b) Landverkehr
heute: die Verzollung kann auf drei Wegen erfolgen, entweder findet eine direkte Grenzverzollung statt oder es wird ein Versandverfahren eröffnet oder ein bereits eröffnetes Versandverfahren mit Carnet TIR wird durchgeleitet.künftig: die Vorabanmeldung soll vor diese Abfertigung gesetzt werden. D.h. der Frachtführer muss die erforderlichen Sicherheitsdaten eine Stunde vor der Einfuhr in die EU dem EU-Grenzzollamt übermitteln. Danach geht der Prozess weiter wie heute.
Fazit Einfuhr: Die Änderungen durch die Vorabanmeldungen betreffen die Dienstleister. Für die Einführer sind keine direkten Änderungen ersichtlich, auch keine Ausweitung der Haftung bei falschen Angaben. Allerdings können möglicherweise zusätzliche Kosten entstehen. Die Bereitstellung der Daten durch den ausländischen Exporteur muss geregelt werden. Das kann Einfluss auf die Logistikkette haben.
2. Ausfuhrabwicklung
heute: zweistufiges Ausfuhrverfahren über ATLAS, d.h. die Zollanmeldung geht an das Binnenzollamt, von dort wird das ABD (Ausfuhrbegleitdokument) zurückgeschickt. dieses wird an der Grenzzollstelle gescannt.
künftig: die zusätzlichen Daten für die Vorabanmeldung sind bereits seit Juli 2009 in der normalen Zollanmeldung enthalten, daher gibt es hier keine Änderungen. Die Fristen müssen eingehalten werden (keine Fristen für Schweiz und Norwegen), sind aber unkritisch.
Praktische Anwendungen bei der Ausfuhr sind nach Angaben des Bundesfinanzministeriums: Wiederausfuhr von Waren aus Freizonen und der vorübergehenden Verwahrung (sofern die Waren an der Ausgangszollstelle verwahrt werden),Beförderungen innerhalb der EU über ein Zollgebiet außerhalb der EU (ausgenommen sind Beförderungen über Norwegen und die Schweiz). Fazit Ausfuhr: Da diese Vorgänge nur sehr selten sind, wird es wohl für die Abwicklung in der Ausfuhr keine Änderungen geben.