Aussenhandelsnews
Agency Compensation Issues
Handels- und Vertragshändleransprüche asiatischer Unternehmen nach beendetem Agentur- oder Vertriebsvertrag gegenüber europäischen Vertragspartnern
Berlin Trempel & Associates: Die Beendigung eines Vertriebs- oder Agenturvertrages durch den Auftraggeber stellt den Vertragshändler, Auftragnehmer oder Handelsvertreter immer wieder vor die Frage, ob für die erfolgreiche Tätigkeit in der Vergangenheit und den Übergang des Kundenstammes oder aber der Kundenbeziehungen einschließlich der aus der Marke folgenden Rechtsverhältnisse Ausgleichs- oder Kompensationsansprüche zustehen. Für deutsche oder europäische Vertragshändler, Handelsvertreter oder Agenturen ist ein Ausgleichsanspruch meist gesetzlich regelt und in den Fällen, in denen nationale Regelungen einmal keinen Ausgleichsanspruch begründen sollten, greifen Richtlinien der EU ein, die einen solchen Anspruch begründen. Meist wird dabei von einem konsolidierten und von nicht nachhaltig wirkenden Elementen bereinigten Jahresnettoerlös ausgegangen, den der Vertreter allerdings belegen muss. Wesentliche Voraussetzung für den Anspruch ist nicht allein ein Umsatz als solches, sondern auch die Tatsache, dass aus dem Wirken des Vertriebsmittlers weitere Umsätze in der Zukunft zu erwarten sind und/oder der Kunde vom Auftraggeber übernommen werden kann. Da international üblich davon ausgegangen wird, dass ein Kunde in der Regel "der Marke" folgt und sich in Zukunft an demjenigen orientiert, der die Marke vertritt, ergeben sich hier und da Darlegungs- und Beweiserleichterungen. Dennoch hat ein Anspruchsteller eine umfassende Dokumentationspflicht in Bezug auf den Kunden, den gesicherten Umsatz, den Dauer der Umsätze oder Beziehungen etc.
In Deutschland ist der Anspruch darüber hinaus ausdrücklich in 89b des Handelsgesetzbuches geregelt. Allerdings besteht im Verhältnis zu Vertragshändlern aus nicht europäischen Staaten oder solchen des Nicht-EU-Raumes wie der Schweiz die Möglichkeit, die gesetzlichen Bestimmungen über einen solchen Ausgleichsanspruch ausdrücklich in dem zugrundeliegenden Vertrag auf den Fall der Beendigung auszuschließen. In dem Fall eines solchen ausdrücklichen Ausschlusses haben die Vertriebsvermittler aus Asien, Amerika, Ost-Europa (GUS) oder Afrika keinen Ausgleichsanspruch. Sie erhalten nur das, was der Vertrag auf den Fall einer Beendigung vorsieht. Nicht selten ist lediglich vorgesehen, dass auf Lager liegende Ware zum Verkehrswert übernommen und ausgeglichen wird. Nicht selten übernimmt der Auftraggeber auch das Personal, soweit eine Übernahme durch eine Wettbewerbsklausel beschränkt wurde.
Wird ein Handelsvertreter oder Vertriebsmittler allerdings für seinen europäischen oder deutschen Auftraggeber auch in Europa oder sogar in Deutschland tätig, dann steht ihm nach geltendem Recht der EU-Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen etwa der gewerblichen Niederlassung - auch ein direkter Handelsvertreteranspruch zu, der durch vertragliche Regelung nicht ausgeschlossen werden kann.
Um den ausländischen Vertragspartner nicht auf das Problem des Ausschlusses von Kompensationsansprüchen zu verweisen und die Problematik zu verwässern, wurden in der Vergangenheit Klauseln in die Verträge übernommen, wonach sich die Rechtsverhältnisse der Vertragspartner nach dem Recht eines dritten Landes richten sollten. Wenn danach das Drittland wie lange Zeit die Schweiz im kommerziellen Bereich der Vertragshändler keinen Anspruch auf Kompensation begründete, konnte der Auftraggeber seinen asiatischen Vertragshändler auf die Klausel verweisen und das Recht des Drittlandes, für dessen Regelungen er regelmäßig nicht einstehen könnte. 92c des deutschen Handelsgesetzbuches rechtfertigt die Diskriminierung von nicht europäischen Vertragspartnern, in dem die Vereinbarung von Regeln, die vom Gesetz abweichen, ausdrücklich zulässig sind. Wurde also ein Kompensationsanspruch auf die Beendigung eines Vertriebsvertrages mit einem nicht europäischen Vertriebsunternehmen ausgeschlossen, ist eine solche Regelung, wenn sie denn ausdrücklich erfolgte wirksam.
Wurde dagegen das Recht eines Drittlandes für die Beurteilung der wechselseitigen Rechtsverhältnisse nach Beendigung des Vertrages durch entweder Zeitablauf oder aber ordentliche Kündigung vereinbart, so bedarf es der genauen Analyse der aktuellen rechtlichen Situation. Die lange so auftraggeberfreundliche Schweiz hat ihre Rechtsprechung durch das Bundesgericht in Berlin im Jahre 2008 geändert. Der bis dahin geltende Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs besteht heute in dieser Absolutheit nicht mehr, so dass die Beendigung eines Vertrages durch Kündigung für den Kündigenden mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein kann.
Zwar bedeutet das Bestehen eines Ausgleichsanspruchs dem Grunde noch nichts über
dessen konkrete Höhe, über die heftig gestritten werden kann. Wohl aber ist das Tor zu langwierigen Verhandlungen über den Anspruch eröffnet und damit auch eine Gefahr für die Kundenbeziehungen begründet, denn Kunden wollen in Auseinandersetzungen zwischen Produktion, Handel und Vertrieb in aller Regel nicht einbezogen werden. Soweit alte Verträge einen Verweis auf Schweizer oder ein anderes Drittlandrecht enthalten, ist eine Revision der Verträge einschließlich Schiedsklausel zu empfehlen, was auch eine Beschränkung der Ansprüche durch eine Neuverhandlung erlaubt. Asiatischen oder anderen außereuropäischen Vertriebsmittlern ist zu empfehlen, die existierenden Regelungen ihrer Verträge auf das Problem des Ausgleichs bei Beendigung hin zu untersuchen, um möglichst vor einer etwaigen Kündigung eine Regelung im eigenen Interesse zu verhandeln und durchzusetzen.
Fragen zum Handelsvertretungs- und Vertriebsrecht international:
Trempel & Associates Berlin
Rechts- und Steuerberatung
Burggrafenstr. 3
10787 Berlin
Tel. 030-212486-0
Fax. 030-2185432
email: info@trempel.de
www.trempel.de
Deutschland: Außenhandel auch 2008 mit klarem Zuwa
Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes liegt der Gesamtwert der deutschen Ausfuhrsendungen für den Zeitraum von Januar bis November 2008 vorläufig bei 927,9 Milliarden Euro, der Wert der Importe bei 758,9 Milliarden Euro. Damit stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um vier Prozent, die Importe wuchsen um 7,3 Prozent. Der Anteil der Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union betrug für den genannten Zeitraum 2008 63,9 Prozent, der Anteil der Bezüge belief sich auf 64,5 Prozent. Absolut wuchsen die EU-Lieferungen um vier Prozent und die Bezüge um 6,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Eine genauere Auflistung der Im- und Exporte im Jahr 2008 finden Sie unter www.destatis.de
BMWi-Exportinitiative
Energieeffizienz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat - neben der Exportinitiative Erneuerbare Energien - nunmehr auch eine Exportinitiative Energieeffizienz ins Leben gerufen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen bei der Vermarktung ihrer energiesparenden = energieeffizienten Produkte und/oder Dienstleistungen auf ausländischen Märkten. Die Aktivitäten der Initiative sollen ausgewählte Unternehmen sowohl bei der Erschließung der großen, strategischen industriellen Wachstumsmärkte als auch beim Aufbau bzw. der Erweiterung sowie der langfristigen Stabilisierung ihrer Exporttätigkeit unterstützen. Erste Projekte laufen derzeit gerade an. Zielländer sind Frankreich, Irland, die Niederlande, das Baltikum, Spanien, Ungarn, Rumänien, China/Shanghai, Hongkong, Taiwan und Kanada. In diesen Ländern werden im 4. Quartal des Jahres sog. "Geschäftsreisen" organisiert. Die Unternehmen werden zunächst im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung vorgestellt. Im Anschluss sorgen die durchführenden Auslandshandelskammern (AHKs) im jeweiligen Land für direkte Kontakte zu interessierten Firmen und sonstigen Bedarfsträgern. Die am Programm teilnehmenden deutschen Unternehmen tragen lediglich ihre Reisekosten selbst. Anmeldungen nehmen ab sofort die AHKs (www.ahk.de) einschließlich ihrer in Deutschland befindlichen Niederlassungen direkt oder die ECOFYS Germany GmbH, Berlin, info@ecofys.de, Tel. 030 29773579-0, Fax 29773579-99, entgegen. (DIHK)
BAFA-Merkblätter
Neue BAFA-Merkblätter zu Einfuhrbescheinigungen
Die Wareneingangsbescheinigung (WEB) und die Internationale Einfuhrbescheinigung (IEB) sind Überwachungsdokumente des unter Kontrolle stehenden internationalen Warenverkehrs. Die WEB bestätigt auf der Grundlage einer erteilten IEB den tatsächlichen Eingang der Waren im Bestimmungsland. Englische Bezeichnung der WEB: Delivery
Korruptionswahrnehmungsindex 2007
Je ärmer das Land, desto korruptionsanfälliger: Diese Faustregel findet im aktuellen Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International einmal mehr ihre Bestätigung. Die meisten Länder, in denen Korruption als weit verbreitet wahrgenommen wird, sind Entwicklungsländer. Gleichwohl - trotz der wachsenden Kluft zwischen armen und reichen Ländern - ist es einigen weniger begüterten Staaten gelungen, die Korruption im Lande erfolgreich einzudämmen. Dazu zählen unter anderem. Botswana, Ghana, Kapverden, Senegal, Südafrika, Namibia, Dominikanische Republik, Chile, Uruguay, Kuba und Surinam. Auch in den meisten osteuropäischen Ländern hat sich die Situation deutlich verbessert. Am schlechtesten bewertet werden Somalia, Burma, Irak, Haiti, Usbekistan, Tonga, Sudan, Tschad, Afghanistan und Laos. Die besten Noten erhalten Dänemark, Finnland, Neuseeland, Singapur, Schweden, Island, die Niederlande, die Schweiz, Kanada und Norwegen. Den Korruptionswahrnehmungsindex 2007 finden Sie unter www.transparency.ch/wDeutsch/thema korruption/CPI_2007%20Tabelle.pdf. (EMS)
Weltbank-Büro in Berlin eröffnet
Das deutsche Büro der Weltbank wurde von Frankfurt nach Berlin verlegt. Adresse: Weltbank Büro Berlin, Reichpietschufer 20, 10785 Berlin, Fax 030 72614-255, www.worldbank.org/germany, Leiterin: Claudia von Monbart, Tel. 030 72614-254, cvon monbart@worldbank.org, Stellvertreter: Steven Jouy, Tel. 030 72614-251, sjouy@worldbank.org. (EMS)
Inhaltsstoffe Kosmetika
Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/enterprise/ cosmetics/cosing/ eine neue Datenbank eingerichtet, in der mehr als 15.000 Inhaltsstoffe verzeichnet sind, die bei der Herstellung von Kosmetika Verwendung finden. Unternehmen können nun leichter aktuelle Informationen über Stoffe recherchieren, die sie zur Entwicklung neuer oder zur Verbesserung bestehender kosmetischer Mittel benötigen. Die neue Datenbank mit der Bezeichnung "CosIng" (COSmetics, INGredients) ersetzt die jetzige pdf-Liste. Anhand von "CosIng" können Firmen und Behörden nachlesen, ob und wie ein Stoff auf EU-Ebene reglementiert ist, welche Vorschriften es gibt und auf welchen Stellungnahmen des Wirtschaftlichen Ausschusses "Konsumgüter" (SCCP) sie beruhen. Das EU-Kosmetikarecht soll damit transparenter und einfacher handhabbar werden. (Bericht aus Brüssel)
Spediteure: Ausfuhrbescheinigungen
In einer Mitteilung vom 30.01.2008 weist das Bundesfinanzministerium die Prüfbehörden an, die Bescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke, die ein Spediteur oder Frachtführer als Nachweis für die Durchführung einer Ausfuhrlieferung ausstellt, nunmehr genauer zu kontrollieren. Die Dienstleister hätten die Dokumente in der Vergangenheit oft sehr unvollständig ausgefertigt, wurde festgestellt. Die Exportunternehmen sollten diese als Ausfuhrnachweis ausgestellten "weißen Spediteursbescheinigungen" nach Erhalt genau prüfen, um eine Gefährdung der Steuerbefreiung zu vermeiden. Der Ausführer sei verpflichtet, durch Belege eindeutig und leicht nachzuweisen, dass die Liefergegenstände tatsächlich in das drittländische Gebiet gelangt sind. (Zoll-Profi)
EUGH: Terrorverdacht
Der EuGH hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Sanktionen gegen Terrorverdächtige für nichtig erklärt, unter anderem gegen die Exil-Oppositionsgruppe Iranische Volksmudschahedin (Wir berichteten im Jahr 2007 über diesen Vorgang; Anm. d. Red.). In den bisherigen Urteilen ging es jedoch stets um Personen und Organisationen, die von der EU - unabhängig von der UN-Terrorliste und aufgrund eigener Einschätzungen - auf eine gesonderte EU-Liste gesetzt worden sind. Was diese Liste anbelangt, hat der Ministerrat mittlerweile zugesagt, die Betroffenen über die Gründe ihrer Aufnahme zu informieren und ihnen Gelegenheit zum Widerspruch zu geben.
Scharfe Kritik an der EU-Terrorliste übte auch der von der Europäischen Union nicht abhängige Europarat. Der Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bemängelte gegen Ende des vergangenen Jahres, dass es keinerlei Verfahren für eine unabhängige Überprüfung einmal getroffener Entscheidungen oder für eine Entschädigung gibt. Dies sei, sagt der Rechtsausschuss, vollkommen willkürlich. Sein Bericht soll demnächst in einer Plenarsitzung der Parlamentarischen Versammlung verabschiedet werden. (NfA, JB)
Zollkontrolle bei Produktpiraterie
Zoll Verbote und Beschränkungen; Produktpiraterie
Das Bundesfinanzministerium hat im Internet unter www.Zoll.de aktuelle Listen geschützter Produkte veröffentlicht. Diese dienen als Grundlage für die Grenzbeschlagnahme bei
Schutzrechtsverletzungen. Weiteres unter http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0 marken_piraterie/a0_schutzrechte/index.html
Comerzbank: Aussenhandels-Ratgeber
Einfuhrbestimmungen weltweit
Commerzbank-Broschüre "Ratschläge für die Ausfuhr" - neue Ausgabe 2008
Das überarbeitete Nachschlagewerk der Commerzbank "Ratschläge für die Ausfuhr'' ist für das Jahr 2008 neu erschienen. Die 322 Seiten umfassende Broschüre im Format A 4 enthält zu fast allen Ländern der Welt Informationen zu Einfuhrlizenzen, dem Handelsvertreterrecht, den Einfuhrnebenabgaben einschließlich Mehrwertsteuer, Devisenvorschriften und Inkassosystem, den erforderlichen Warenbegleitpapieren wie Ursprungszeugnissen, Präferenznachweisen, Handelsrechnungen sowie zu Markierungs- und Ursprungsbezeichnungsvorschriften. Die Schutzgebühr einschließlich Mehrwertsteuer beträgt 10,00 EUR - ein sehr vorteilhaftes Preis-Leistungsverhältnis. Herausgeber ist die Commerzbank AG, Zentrales Geschäftsfeld Corporate Banking (ZCB), Fachbereich Trade Finance & Transaction Services, 60261 Frankfurt am Main, Artikel-Nr. VKC 020478-4/08.
(c/w.r.)
Kombinierte Nomenklatur
Erläuterungen der Kombinierten Nomenklatur neu veröffentlicht
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN), das heißt, zum systematischen Aufbau der Warennummern sind von der Europäischen Union im Amtsblatt C 133 vom 30.05.2008 neu veröffentlicht worden. Damit sind alle Änderungen bis einschließlich 11. April 2008 berücksichtigt worden. Hilfreich sind die Erläuterungen zur KN für die zutreffende Einreihung von Waren und damit der richtigen Festlegung der Warennurnrner in den Zollpapieren.
Interessenten können sich die 12 MB umfassende Datei von der Seite des EU-Amtsblattes herunterladen: http://eur-lex.euroua.eu/de/index.htrn (linke Spalte: Amtsblatt)
(c/w.r.)
Robbeneinfuhrverbot
Der Handel mit Robbenerzeugnissen wird in der Europäischen Union ab dem Frühjahr 2010 verboten. Die mit dem EU-Ministerrat abge-stimmte Verordnung sieht allerdings Ausnahmen für traditionell von der Robbenjagd lebende Inuit in Kanada und Grönland vor. Auch Touristen dürfen weiterhin Robbenprodukte einführen, die für ihren persönlichen Gebrauch sind. (DIHK Brüssel)
Export-Import: Voranmeldungen
Quelle: IHK: Vorabanmeldungen erforderlich
Ab 1. Juli 2010 können elektronische Vorabanmeldungen bei der Ein- und Ausfuhr abgegeben werden. Ab 1. Januar 2011 sind sie nach heutigem Planungsstand verbindlich. Welche Abfertigungsprozesse ändern sich und wer ist davon betroffen?
Generell ausgenommen sind: Der Warenverkehr von und in die Schweiz Der Warenverkehr von und nach Norwegen Vorgänge, für die keine elektronischen/schriftlichen Anmeldungen erforderlich sind (also auch Kleinsendungen im Wert von unter 1.000 Euro)
Neue Verpackungsverordnung für Importe 2009
Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung (Text der Verordnung) betrifft auch Importe von verpackten Waren aus dem europäischen und nicht-europäischen Ausland, die für private Endverbraucher bestimmt sind. Erst-Inverkehrbringer solcher Waren werden ab 1. Januar zur Teilnahme an einem dualen Entsorgungssystem und zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verpflichtet, die Angaben zum Umfang des jährlichen Verpackungsvolumens enthält. Als Erst-Inverkehrsbringer gilt, wer bei Grenzübertritt Eigentümer der Ware ist (entweder der Exporteur oder der Importeur). Eine Vollständigkeitserklärung ist nicht notwendig, wenn bestimmte Schwellen an jährlichem Verpackungsmaterial nicht überschritten werden (80 Tonnen bei Glas, 50 Tonnen bei Papier, Pappe, Kartonagen und 30 Tonnen bei den übrigen Materialien).
Aussenhandel: Wachstum
Deutschlands Außenhandelssaldo (Ausfuhren minus Einfuhren) hat im Jahr 2007 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (DeStatis) mit einem Plus von 196,5 Mrd. € eine neue Rekordmarke erreicht. Die deutschen Ausfuhren haben damit im vergangenen Jahr die Einfuhren wertmäßig um 25,4 % übertroffen. Die höchsten Handelsbilanzüberschüsse erzielte Deutschland im Warenverkehr mit Frankreich (+ 28,9 Mrd. €), gefolgt von den Vereinigten Staaten (+ 27,7 Mrd. €), dem Vereinigten Königreich (+ 27,6 Mrd. €) und Spanien (+ 27 Mrd. €). Große Handelsbilanzdefizite verzeichnete Deutschland dagegen insbesondere gegenüber China (-24,7 Mrd. €), Irland (- 11,5 Mrd. €), Japan (- 11 Mrd. €) und Norwegen (- 10,1 Mrd. €). (Quelle: DeStatis)
Produktpiraterie
Schutz durch Zertifizierung: Die Verbreitung von Plagiaten nimmt zu. Produktfälschungen haben sich vervielfacht - ein großer Umsatz- und Imageverlust bei den Her-stellern der Originalprodukte sind die Folge. Allein auf der diesjäh-rigen "Ambiente" hat sich - so die Angaben des Zolls - die Anzahl sichergestellter Artikel im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Nach Angaben der HDI-Gerling Industrie Versicherungs-AG sei die Zahl der vom deutschen Zoll beschlagnahmten Produktfälschungen seit 1995 um mehr als das 30-fache gestiegen. Dabei stammten laut HDI über 80 Prozent der aufgegriffenen Fälschungen aus dem (vorder-) asiatischen Raum. Ein zertifizierter Herkunftsnachweis kann, nach Ansicht des Vereins "Ja zu Deutschland e.V.", Unternehmen vor Produkt- oder Markenpiraterie schützen. Seit Beginn dieses Jahres bietet Ja zu Deutschland e.V. daher die Möglichkeit einer solchen Zertifizierung an. Infos unter http://www.ja-zu-deutschland.com
Exportkontrolle: Anhänge zur Dual-Use-Verordnung
Die Anhänge I und IV der EG Dual-Use-Verordnung sind durch die EG-VO (Rat) Nr. 1167/2008 den aktuellen technischen Entwicklungen angepasst worden. Die zum 2. Januar 2009 in Kraft getretenen Änderungen zur Kontrolle von Güterexporten mit doppeltem Verwendungszweck wirken sich unmittelbar auf die deutsche Ausfuhrliste aus. Bis zur Aktualisierung der Ausfuhrliste müssen deutsche Exporteure Genehmigungen (sog. AG "0"-Bescheide) auch für solche Waren beantragen, die von der Kommission bereits als genehmigungsfrei angesehen und von der Konkurrenz somit problemlos exportiert werden.
Änderung Vergabeordnung
EU: Änderung der Vergabeverordnung seit 22.03.2012 in Kraft
Die Änderung setzt die Erhöhung der EU-Schwellenwerte um. Danach beträgt der Schwellenwert für EUAusschreibungen nun 5.000.000 € im Baubereich und für Liefer- und Dienstleistungen 200.000 €.
Ausfuhranmeldung im Postverkehr
Die Deutsche Post hat auf ihrer Internetseite einen Leitfaden für den Versand kommerzieller Auslandspakete erstellt. Ab dem 1. Juli 2009 werden Zollanmeldungen auch bei der Deutschen Post ausschließlich elektronisch abgegeben. Für die Ausgangszollstelle ist im elektronischen Verfahren, unabhänig vom Zielland, immer die Codierung DE003305 anzugeben. Außerdem ist in der Nähe der Sendungsanschrift ein vorgeschriebener Aufkleber "Achtung Ausfuhranmeldung" anzubringen.