Aussenhandelsnews

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Agency Compensation Issues

Handels- und Vertragshändleransprüche asiatischer Unternehmen nach beendetem Agentur- oder Vertriebsvertrag gegenüber europäischen Vertragspartnern
Berlin Trempel & Associates: Die Beendigung eines Vertriebs- oder Agenturvertrages durch den Auftraggeber stellt den Vertragshändler, Auftragnehmer oder Handelsvertreter immer wieder vor die Frage, ob für die erfolgreiche Tätigkeit in der Vergangenheit und den Übergang des Kundenstammes oder aber der Kundenbeziehungen einschließlich der aus der Marke folgenden Rechtsverhältnisse Ausgleichs- oder Kompensationsansprüche zustehen. Für deutsche oder europäische Vertragshändler, Handelsvertreter oder Agenturen ist ein Ausgleichsanspruch meist gesetzlich regelt und in den Fällen, in denen nationale Regelungen einmal keinen Ausgleichsanspruch begründen sollten, greifen Richtlinien der EU ein, die einen solchen Anspruch begründen. Meist wird dabei von einem konsolidierten und von nicht nachhaltig wirkenden Elementen bereinigten Jahresnettoerlös ausgegangen, den der Vertreter allerdings belegen muss. Wesentliche Voraussetzung für den Anspruch ist nicht allein ein Umsatz als solches, sondern auch die Tatsache, dass aus dem Wirken des Vertriebsmittlers weitere Umsätze in der Zukunft zu erwarten sind und/oder der Kunde vom Auftraggeber übernommen werden kann. Da international üblich davon ausgegangen wird, dass ein Kunde in der Regel "der Marke" folgt und sich in Zukunft an demjenigen orientiert, der die Marke vertritt, ergeben sich hier und da Darlegungs- und Beweiserleichterungen. Dennoch hat ein Anspruchsteller eine umfassende Dokumentationspflicht in Bezug auf den Kunden, den gesicherten Umsatz, den Dauer der Umsätze oder Beziehungen etc.

In Deutschland ist der Anspruch darüber hinaus ausdrücklich in 89b des Handelsgesetzbuches geregelt. Allerdings besteht im Verhältnis zu Vertragshändlern aus nicht europäischen Staaten oder solchen des Nicht-EU-Raumes wie der Schweiz die Möglichkeit, die gesetzlichen Bestimmungen über einen solchen Ausgleichsanspruch ausdrücklich in dem zugrundeliegenden Vertrag auf den Fall der Beendigung auszuschließen. In dem Fall eines solchen ausdrücklichen Ausschlusses haben die Vertriebsvermittler aus Asien, Amerika, Ost-Europa (GUS) oder Afrika keinen Ausgleichsanspruch. Sie erhalten nur das, was der Vertrag auf den Fall einer Beendigung vorsieht. Nicht selten ist lediglich vorgesehen, dass auf Lager liegende Ware zum Verkehrswert übernommen und ausgeglichen wird. Nicht selten übernimmt der Auftraggeber auch das Personal, soweit eine Übernahme durch eine Wettbewerbsklausel beschränkt wurde.

Wird ein Handelsvertreter oder Vertriebsmittler allerdings für seinen europäischen oder deutschen Auftraggeber auch in Europa oder sogar in Deutschland tätig, dann steht ihm nach geltendem Recht der EU-Verordnung unter bestimmten Voraussetzungen etwa der gewerblichen Niederlassung - auch ein direkter Handelsvertreteranspruch zu, der durch vertragliche Regelung nicht ausgeschlossen werden kann.

Um den ausländischen Vertragspartner nicht auf das Problem des Ausschlusses von Kompensationsansprüchen zu verweisen und die Problematik zu verwässern, wurden in der Vergangenheit Klauseln in die Verträge übernommen, wonach sich die Rechtsverhältnisse der Vertragspartner nach dem Recht eines dritten Landes richten sollten. Wenn danach das Drittland wie lange Zeit die Schweiz im kommerziellen Bereich der Vertragshändler keinen Anspruch auf Kompensation begründete, konnte der Auftraggeber seinen asiatischen Vertragshändler auf die Klausel verweisen und das Recht des Drittlandes, für dessen Regelungen er regelmäßig nicht einstehen könnte. 92c des deutschen Handelsgesetzbuches rechtfertigt die Diskriminierung von nicht europäischen Vertragspartnern, in dem die Vereinbarung von Regeln, die vom Gesetz abweichen, ausdrücklich zulässig sind. Wurde also ein Kompensationsanspruch auf die Beendigung eines Vertriebsvertrages mit einem nicht europäischen Vertriebsunternehmen ausgeschlossen, ist eine solche Regelung, wenn sie denn ausdrücklich erfolgte wirksam.

Wurde dagegen das Recht eines Drittlandes für die Beurteilung der wechselseitigen Rechtsverhältnisse nach Beendigung des Vertrages durch entweder Zeitablauf oder aber ordentliche Kündigung vereinbart, so bedarf es der genauen Analyse der aktuellen rechtlichen Situation. Die lange so auftraggeberfreundliche Schweiz hat ihre Rechtsprechung durch das Bundesgericht in Berlin im Jahre 2008 geändert. Der bis dahin geltende Ausschluss eines Ausgleichsanspruchs besteht heute in dieser Absolutheit nicht mehr, so dass die Beendigung eines Vertrages durch Kündigung für den Kündigenden mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden sein kann.

Zwar bedeutet das Bestehen eines Ausgleichsanspruchs dem Grunde noch nichts über
dessen konkrete Höhe, über die heftig gestritten werden kann. Wohl aber ist das Tor zu langwierigen Verhandlungen über den Anspruch eröffnet und damit auch eine Gefahr für die Kundenbeziehungen begründet, denn Kunden wollen in Auseinandersetzungen zwischen Produktion, Handel und Vertrieb in aller Regel nicht einbezogen werden. Soweit alte Verträge einen Verweis auf Schweizer oder ein anderes Drittlandrecht enthalten, ist eine Revision der Verträge einschließlich Schiedsklausel zu empfehlen, was auch eine Beschränkung der Ansprüche durch eine Neuverhandlung erlaubt. Asiatischen oder anderen außereuropäischen Vertriebsmittlern ist zu empfehlen, die existierenden Regelungen ihrer Verträge auf das Problem des Ausgleichs bei Beendigung hin zu untersuchen, um möglichst vor einer etwaigen Kündigung eine Regelung im eigenen Interesse zu verhandeln und durchzusetzen.

Fragen zum Handelsvertretungs- und Vertriebsrecht international:

Trempel & Associates Berlin
Rechts- und Steuerberatung
Burggrafenstr. 3
10787 Berlin
Tel. 030-212486-0
Fax. 030-2185432
email: info@trempel.de
www.trempel.de

Deutschland: Außenhandel auch 2008 mit klarem Zuwa

Nach Angabe des Statistischen Bundesamtes liegt der Gesamtwert der deutschen Ausfuhrsendungen für den Zeitraum von Januar bis November 2008 vorläufig bei 927,9 Milliarden Euro, der Wert der Importe bei 758,9 Milliarden Euro. Damit stiegen die Exporte im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um vier Prozent, die Importe wuchsen um 7,3 Prozent. Der Anteil der Lieferungen in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union betrug für den genannten Zeitraum 2008 63,9 Prozent, der Anteil der Bezüge belief sich auf 64,5 Prozent. Absolut wuchsen die EU-Lieferungen um vier Prozent und die Bezüge um 6,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Eine genauere Auflistung der Im- und Exporte im Jahr 2008 finden Sie unter www.destatis.de

BMWi-Exportinitiative

Energieeffizienz
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat - neben der Exportinitiative Erneuerbare Energien - nunmehr auch eine Exportinitiative Energieeffizienz ins Leben gerufen. Sie unterstützt deutsche Unternehmen bei der Vermarktung ihrer energiesparenden = energieeffizienten Produkte und/oder Dienstleistungen auf ausländischen Märkten. Die Aktivitäten der Initiative sollen ausgewählte Unternehmen sowohl bei der Erschließung der großen, strategischen industriellen Wachstumsmärkte als auch beim Aufbau bzw. der Erweiterung sowie der langfristigen Stabilisierung ihrer Exporttätigkeit unterstützen. Erste Projekte laufen derzeit gerade an. Zielländer sind Frankreich, Irland, die Niederlande, das Baltikum, Spanien, Ungarn, Rumänien, China/Shanghai, Hongkong, Taiwan und Kanada. In diesen Ländern werden im 4. Quartal des Jahres sog. "Geschäftsreisen" organisiert. Die Unternehmen werden zunächst im Rahmen einer eintägigen Veranstaltung vorgestellt. Im Anschluss sorgen die durchführenden Auslandshandelskammern (AHKs) im jeweiligen Land für direkte Kontakte zu interessierten Firmen und sonstigen Bedarfsträgern. Die am Programm teilnehmenden deutschen Unternehmen tragen lediglich ihre Reisekosten selbst. Anmeldungen nehmen ab sofort die AHKs (www.ahk.de) einschließlich ihrer in Deutschland befindlichen Niederlassungen direkt oder die ECOFYS Germany GmbH, Berlin, info@ecofys.de, Tel. 030 29773579-0, Fax 29773579-99, entgegen. (DIHK)

BAFA-Merkblätter

Neue BAFA-Merkblätter zu Einfuhrbescheinigungen
Die Wareneingangsbescheinigung (WEB) und die Internationale Einfuhrbescheinigung (IEB) sind Überwachungsdokumente des unter Kontrolle stehenden internationalen Warenverkehrs. Die WEB bestätigt auf der Grundlage einer erteilten IEB den tatsächlichen Eingang der Waren im Bestimmungsland. Englische Bezeichnung der WEB: Delivery

Korruptionswahrnehmungsindex 2007

Je ärmer das Land, desto korruptionsanfälliger: Diese Faustregel findet im aktuellen Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International einmal mehr ihre Bestätigung. Die meisten Länder, in denen Korruption als weit verbreitet wahrgenommen wird, sind Entwicklungsländer. Gleichwohl - trotz der wachsenden Kluft zwischen armen und reichen Ländern - ist es einigen weniger begüterten Staaten gelungen, die Korruption im Lande erfolgreich einzudämmen. Dazu zählen unter anderem. Botswana, Ghana, Kapverden, Senegal, Südafrika, Namibia, Dominikanische Republik, Chile, Uruguay, Kuba und Surinam. Auch in den meisten osteuropäischen Ländern hat sich die Situation deutlich verbessert. Am schlechtesten bewertet werden Somalia, Burma, Irak, Haiti, Usbekistan, Tonga, Sudan, Tschad, Afghanistan und Laos. Die besten Noten erhalten Dänemark, Finnland, Neuseeland, Singapur, Schweden, Island, die Niederlande, die Schweiz, Kanada und Norwegen. Den Korruptionswahrnehmungsindex 2007 finden Sie unter www.transparency.ch/wDeutsch/thema korruption/CPI_2007%20Tabelle.pdf. (EMS)

Weltbank-Büro in Berlin eröffnet

Das deutsche Büro der Weltbank wurde von Frankfurt nach Berlin verlegt. Adresse: Weltbank Büro Berlin, Reichpietschufer 20, 10785 Berlin, Fax 030 72614-255, www.worldbank.org/germany, Leiterin: Claudia von Monbart, Tel. 030 72614-254, cvon monbart@worldbank.org, Stellvertreter: Steven Jouy, Tel. 030 72614-251, sjouy@worldbank.org. (EMS)

Inhaltsstoffe Kosmetika

Die Europäische Kommission hat unter http://ec.europa.eu/enterprise/ cosmetics/cosing/ eine neue Datenbank eingerichtet, in der mehr als 15.000 Inhaltsstoffe verzeichnet sind, die bei der Herstellung von Kosmetika Verwendung finden. Unternehmen können nun leichter aktuelle Informationen über Stoffe recherchieren, die sie zur Entwicklung neuer oder zur Verbesserung bestehender kosmetischer Mittel benötigen. Die neue Datenbank mit der Bezeichnung "CosIng" (COSmetics, INGredients) ersetzt die jetzige pdf-Liste. Anhand von "CosIng" können Firmen und Behörden nachlesen, ob und wie ein Stoff auf EU-Ebene reglementiert ist, welche Vorschriften es gibt und auf welchen Stellungnahmen des Wirtschaftlichen Ausschusses "Konsumgüter" (SCCP) sie beruhen. Das EU-Kosmetikarecht soll damit transparenter und einfacher handhabbar werden. (Bericht aus Brüssel)

Spediteure: Ausfuhrbescheinigungen

In einer Mitteilung vom 30.01.2008 weist das Bundesfinanzministerium die Prüfbehörden an, die Bescheinigungen für Umsatzsteuerzwecke, die ein Spediteur oder Frachtführer als Nachweis für die Durchführung einer Ausfuhrlieferung ausstellt, nunmehr genauer zu kontrollieren. Die Dienstleister hätten die Dokumente in der Vergangenheit oft sehr unvollständig ausgefertigt, wurde festgestellt. Die Exportunternehmen sollten diese als Ausfuhrnachweis ausgestellten "weißen Spediteursbescheinigungen" nach Erhalt genau prüfen, um eine Gefährdung der Steuerbefreiung zu vermeiden. Der Ausführer sei verpflichtet, durch Belege eindeutig und leicht nachzuweisen, dass die Liefergegenstände tatsächlich in das drittländische Gebiet gelangt sind. (Zoll-Profi)

EUGH: Terrorverdacht

Der EuGH hat in der Vergangenheit bereits mehrfach Sanktionen gegen Terrorverdächtige für nichtig erklärt, unter anderem gegen die Exil-Oppositionsgruppe Iranische Volksmudschahedin (Wir berichteten im Jahr 2007 über diesen Vorgang; Anm. d. Red.). In den bisherigen Urteilen ging es jedoch stets um Personen und Organisationen, die von der EU - unabhängig von der UN-Terrorliste und aufgrund eigener Einschätzungen - auf eine gesonderte EU-Liste gesetzt worden sind. Was diese Liste anbelangt, hat der Ministerrat mittlerweile zugesagt, die Betroffenen über die Gründe ihrer Aufnahme zu informieren und ihnen Gelegenheit zum Widerspruch zu geben.

Scharfe Kritik an der EU-Terrorliste übte auch der von der Europäischen Union nicht abhängige Europarat. Der Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats bemängelte gegen Ende des vergangenen Jahres, dass es keinerlei Verfahren für eine unabhängige Überprüfung einmal getroffener Entscheidungen oder für eine Entschädigung gibt. Dies sei, sagt der Rechtsausschuss, vollkommen willkürlich. Sein Bericht soll demnächst in einer Plenarsitzung der Parlamentarischen Versammlung verabschiedet werden. (NfA, JB)

Zollkontrolle bei Produktpiraterie



Zoll Verbote und Beschränkungen; Produktpiraterie
Das Bundesfinanzministerium hat im Internet unter www.Zoll.de aktuelle Listen geschützter Produkte veröffentlicht. Diese dienen als Grundlage für die Grenzbeschlagnahme bei
Schutzrechtsverletzungen. Weiteres unter http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/d0_verbote_und_beschraenkungen/f0_gew_rechtsschutz/a0 marken_piraterie/a0_schutzrechte/index.html

Comerzbank: Aussenhandels-Ratgeber

Einfuhrbestimmungen weltweit
Commerzbank-Broschüre "Ratschläge für die Ausfuhr" - neue Ausgabe 2008
Das überarbeitete Nachschlagewerk der Commerzbank "Ratschläge für die Ausfuhr'' ist für das Jahr 2008 neu erschienen. Die 322 Seiten umfassende Broschüre im Format A 4 enthält zu fast allen Ländern der Welt Informationen zu Einfuhrlizenzen, dem Handelsvertreterrecht, den Einfuhrnebenabgaben einschließlich Mehrwertsteuer, Devisenvorschriften und Inkassosystem, den erforderlichen Warenbegleitpapieren wie Ursprungszeugnissen, Präferenznachweisen, Handelsrechnungen sowie zu Markierungs- und Ursprungsbezeichnungsvorschriften. Die Schutzgebühr einschließlich Mehrwertsteuer beträgt 10,00 EUR - ein sehr vorteilhaftes Preis-Leistungsverhältnis. Herausgeber ist die Commerzbank AG, Zentrales Geschäftsfeld Corporate Banking (ZCB), Fachbereich Trade Finance & Transaction Services, 60261 Frankfurt am Main, Artikel-Nr. VKC 020478-4/08.
(c/w.r.)

Kombinierte Nomenklatur

Erläuterungen der Kombinierten Nomenklatur neu veröffentlicht
Die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur (KN), das heißt, zum systematischen Aufbau der Warennummern sind von der Europäischen Union im Amtsblatt C 133 vom 30.05.2008 neu veröffentlicht worden. Damit sind alle Änderungen bis einschließlich 11. April 2008 berücksichtigt worden. Hilfreich sind die Erläuterungen zur KN für die zutreffende Einreihung von Waren und damit der richtigen Festlegung der Warennurnrner in den Zollpapieren.
Interessenten können sich die 12 MB umfassende Datei von der Seite des EU-Amtsblattes herunterladen: http://eur-lex.euroua.eu/de/index.htrn (linke Spalte: Amtsblatt)
(c/w.r.)

Robbeneinfuhrverbot

Der Handel mit Robbenerzeugnissen wird in der Europäischen Union ab dem Frühjahr 2010 verboten. Die mit dem EU-Ministerrat abge-stimmte Verordnung sieht allerdings Ausnahmen für traditionell von der Robbenjagd lebende Inuit in Kanada und Grönland vor. Auch Touristen dürfen weiterhin Robbenprodukte einführen, die für ihren persönlichen Gebrauch sind. (DIHK Brüssel)

Export-Import: Voranmeldungen

Quelle: IHK: Vorabanmeldungen erforderlich

Ab 1. Juli 2010 können elektronische Vorabanmeldungen bei der Ein- und Ausfuhr abgegeben werden. Ab 1. Januar 2011 sind sie nach heutigem Planungsstand verbindlich. Welche Abfertigungsprozesse ändern sich und wer ist davon betroffen?
Generell ausgenommen sind: Der Warenverkehr von und in die Schweiz Der Warenverkehr von und nach Norwegen Vorgänge, für die keine elektronischen/schriftlichen Anmeldungen erforderlich sind (also auch Kleinsendungen im Wert von unter 1.000 Euro)

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Finanzierung von Projekten im Ausland sind ein Dauerthema. Nicht nur im deutschen Mittelstand.

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Aussenhandelsnews

Nachrichten für den Aussenhandel

Arbitrage

Schiedsgericht, Arbitrage, Berlin, Paris, Stockholm, Beijing, Moscow

International Trade Laws

UN-Kaufrecht, Handelsrecht, Vertriebsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zollrecht, Wettbewerbsrecht

Presseerklärungen

Die wichtigsten Presseerklärungen des German Global Trade Forums in einem Überblick.

Neue Verpackungsverordnung für Importe 2009

Die 5. Novelle der Verpackungsverordnung (Text der Verordnung) betrifft auch Importe von verpackten Waren aus dem europäischen und nicht-europäischen Ausland, die für private Endverbraucher bestimmt sind. Erst-Inverkehrbringer solcher Waren werden ab 1. Januar zur Teilnahme an einem dualen Entsorgungssystem und zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verpflichtet, die Angaben zum Umfang des jährlichen Verpackungsvolumens enthält. Als Erst-Inverkehrsbringer gilt, wer bei Grenzübertritt Eigentümer der Ware ist (entweder der Exporteur oder der Importeur). Eine Vollständigkeitserklärung ist nicht notwendig, wenn bestimmte Schwellen an jährlichem Verpackungsmaterial nicht überschritten werden (80 Tonnen bei Glas, 50 Tonnen bei Papier, Pappe, Kartonagen und 30 Tonnen bei den übrigen Materialien).

Aussenhandel: Wachstum

Deutschlands Außenhandelssaldo (Ausfuhren minus Einfuhren) hat im Jahr 2007 nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (DeStatis) mit einem Plus von 196,5 Mrd. € eine neue Rekordmarke erreicht. Die deutschen Ausfuhren haben damit im vergangenen Jahr die Einfuhren wertmäßig um 25,4 % übertroffen. Die höchsten Handelsbilanzüberschüsse erzielte Deutschland im Warenverkehr mit Frankreich (+ 28,9 Mrd. €), gefolgt von den Vereinigten Staaten (+ 27,7 Mrd. €), dem Vereinigten Königreich (+ 27,6 Mrd. €) und Spanien (+ 27 Mrd. €). Große Handelsbilanzdefizite verzeichnete Deutschland dagegen insbesondere gegenüber China (-24,7 Mrd. €), Irland (- 11,5 Mrd. €), Japan (- 11 Mrd. €) und Norwegen (- 10,1 Mrd. €). (Quelle: DeStatis)

Produktpiraterie



Schutz durch Zertifizierung: Die Verbreitung von Plagiaten nimmt zu. Produktfälschungen haben sich vervielfacht - ein großer Umsatz- und Imageverlust bei den Her-stellern der Originalprodukte sind die Folge. Allein auf der diesjäh-rigen "Ambiente" hat sich - so die Angaben des Zolls - die Anzahl sichergestellter Artikel im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt. Nach Angaben der HDI-Gerling Industrie Versicherungs-AG sei die Zahl der vom deutschen Zoll beschlagnahmten Produktfälschungen seit 1995 um mehr als das 30-fache gestiegen. Dabei stammten laut HDI über 80 Prozent der aufgegriffenen Fälschungen aus dem (vorder-) asiatischen Raum. Ein zertifizierter Herkunftsnachweis kann, nach Ansicht des Vereins "Ja zu Deutschland e.V.", Unternehmen vor Produkt- oder Markenpiraterie schützen. Seit Beginn dieses Jahres bietet Ja zu Deutschland e.V. daher die Möglichkeit einer solchen Zertifizierung an. Infos unter http://www.ja-zu-deutschland.com

Exportkontrolle: Anhänge zur Dual-Use-Verordnung

Die Anhänge I und IV der EG Dual-Use-Verordnung sind durch die EG-VO (Rat) Nr. 1167/2008 den aktuellen technischen Entwicklungen angepasst worden. Die zum 2. Januar 2009 in Kraft getretenen Änderungen zur Kontrolle von Güterexporten mit doppeltem Verwendungszweck wirken sich unmittelbar auf die deutsche Ausfuhrliste aus. Bis zur Aktualisierung der Ausfuhrliste müssen deutsche Exporteure Genehmigungen (sog. AG "0"-Bescheide) auch für solche Waren beantragen, die von der Kommission bereits als genehmigungsfrei angesehen und von der Konkurrenz somit problemlos exportiert werden.

Änderung Vergabeordnung

EU: Änderung der Vergabeverordnung seit 22.03.2012 in Kraft

Die Änderung setzt die Erhöhung der EU-Schwellenwerte um. Danach beträgt der Schwellenwert für EUAusschreibungen nun 5.000.000 € im Baubereich und für Liefer- und Dienstleistungen 200.000 €.

Krieg & Frieden

Syrien, Iran, Afghanistan und Pakistan sind und bleiben die Krisengebiete, auch 2012. Myanmar scheint im Westen wieder auf Interesse zu stoßen. Es geht ja um Öl und Gas. In der öffentlichen Wahrnehmung steht dagegen ein latenter Konfrontationskurs im Mittleren Osten im Vordergrund. Eine definitive Belastung der Beziehungen zum Iran ist nicht zu übersehen. Ob die zugespitzte Ausgangslage mit der Wahl des Präsidenten in den USA erledigt ist, bleibt zweifelhaft. Saudi Arabien entwickelt sich definitiv zum Aufmarschgebiet. Ob angesichts der us-amerikanischen Ziele, einen Raktenschutzschirm zu errichten, Investitionsmittel für die Wirtschaft verbleiben, bleibt abzuwarten. "Auf jeden Fall besteht die Chance, die Frage der islamischen Bedrohung durch einen Krieg zwischen Saudi Arabien und dem Iran einer abschließenden Problemlösung zuzuführen", so einige Hardliner in den USA. Insgesamt sieht die Lage nicht gut aus.

Syrien

Syrien - Ein Kernland des Middle East

Syrien - Ein Kernland des Middle East

Das System steht vor nicht unbedingt vor dem aus, wohl aber vor einer dauerhaften Isolierung. Als Wirtschaftspartner für die deutsche Wirtschaft kommt das Land unter den gegebenen Voraussetzungen nicht ohne weiteres in Betracht.

Viel Geld, viele Probleme

Der Iran wird auch 2012 das Land, das aufgrund seiner Atom- und Informationspolitik, die Gefahr einer neuen militärischen Konfronation heraufbeschwört. Eine reale Kriegsgefahr sehen wir trotz allem nicht. Jedenfalls nicht von Seiten des Iran, dessen innere Verhältnisse eine Stimmung für eine militärische Auseinandersetzung nicht aufkommen läßt. - Die Sanktionen wirken und behindern jedoch. Insbesondere den Handel mit dem Westen. Sie bewirken indes nichts bis auf die Tatsache, dass sich die realen Verhältnisse für die einfachen Bürger weiter verschlechtern. Ausgerechnet die Basis des Religionsstaats wird aber dadurch nicht gemindert, sondern eher gefestigt werden. Der "arabische Frühlingsvirus" hat ganz augenscheinlich kein Ansteckungspotenzial. Es bleibt abzuwarten, ob der jüngst verhängte Öl-Lieferstopp des Iran gegen einzelne europäische Staaten Einfluss auf den Ölpreis hat. Ziehen die Ölpreise nachhaltig an, wirken die Embargen noch weniger.

Aufmarschgebiet

Kommt es zu einem israelischen Angriff auf den Iran wird Saudi Arabien erste Frontlinie in einem Konflikt sein, der kaum kontrollierbar erscheint. Nicht auf Israel, sondern Saudi Arabien konzentriert sich die iranische Abwehr, wohl wissend, dass die unmittelbare Einbeziehung des Landes in den Atomkonflikt unmittelbare Wirkung auf die Weltwirtschaft haben wird.

Land im Wandel ?

Myanmar, eine langj ährige Empfehlung, erweist sich derzeit scheinbar als besonders anziehend. Eigentlich hat sich im Land selbst sehr wenig verändert. Die Probleme sind gleich. Nur ihre Behandlung ist etwas "liberaler" und die Kosmetik ausreichend, um die Vorbehalte in einigen Medien zu mindern. Einzig die "ZEIT" vermochte die Gründe für die Öffnung erahnen, in dem sie auf den wachsend negativen Einfluß chinesischer Kräfte im Norden Myanmars verwies. Richtig. Genau das ist der Grund für die "zweite Front". Durch das notwendige stärkere Engagement der USA in Asien wird aus dem Land mit einer problematischen Haltung zu den Menschenrechten über Nacht zu einem "wichtigen Partner". Dabei sorgten insbesondere die asiatischen Nachbarn dafür, dass das Land niemals wirklich isoliert wurde. Die gegen Myanmar verhängten Embargen schlugen fehl und schädigten allein diejenigen, gegen die sich ein Embargo niemals richte sollte: Die Zivilbevölkerung. Grund genug für die ewig Hinterhertrabenden nun plötzlich wieder das "Potenzial zu entdecken, das immer da war und ist". Peinlich, peinlich in vielerlei Hinsicht und eine absolute Konkurserklärung der bundesdeutschen Außenpolitik.

Ausfuhranmeldung im Postverkehr

Die Deutsche Post hat auf ihrer Internetseite einen Leitfaden für den Versand kommerzieller Auslandspakete erstellt. Ab dem 1. Juli 2009 werden Zollanmeldungen auch bei der Deutschen Post ausschließlich elektronisch abgegeben. Für die Ausgangszollstelle ist im elektronischen Verfahren, unabhänig vom Zielland, immer die Codierung DE003305 anzugeben. Außerdem ist in der Nähe der Sendungsanschrift ein vorgeschriebener Aufkleber "Achtung Ausfuhranmeldung" anzubringen.

Business Missions

HTA network Thailand

Ausfuhrkontrolle Europa

Ausfuhrkontrolle in Europa. Das gesamte Recht dokumentiert bei HADDEX, kommentiert beim German Global Trade Forum Berlin.

VAT-International

Value Added Tax International. Umsatzsteuerrecht international.

Marktzugang Europa

Qualitätsstandards, Normen und Regelungen bei Wareneinfuhr und Marktzugang in Europa

BAFA

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle hat umfangreiche Aufgaben. Mehr als man denken würde.

German Federal Offices

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IHK/AHK

Kontakt IHK

Die deutschen Industrie- und Handelskammern bieten mit ihren Newslettern für die Aussenwirtschaft aktuelle Informationen.

Projektausschreibungen

Projekte, Finanzierungen, Umsetzungen in der Asien-Pazifik-Region

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Zollinformation

Zollinformationen, Zollbestimmungen, Zollrecht. Das German Global Trade Forum Berlin berichtet über aktuelle Zollrechtsentwicklungen und vermittelt Zollrechtler.

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