Kasachstan
Kasachstan
Kasachstan liegt in Zentralasien, im Innern des eurasischen Festlands. Das Territorium der Republik erstreckt sich von der östlichen Küste des Kaspischen Meeres im Westen bis zum Altai-Gebirge im Osten etwa 3 000 km., und umfaßt zwei Zeitzonen. Im Norden vom westsibirischen Tiefland bis zur Wüste Kysyl-Kum und der Gebirgskette Tiensschan etwa 2000 km.
Wirtschaftspartner
Aktuelle Wirtschaftsinformationen über Kasachstan
bietet die Webseite der Deutschen Botschaft zwar nicht stets, wohl aber eine erste Orientierung.
Kasachstan - weiter Verwirrung wegen der Original-Ausfuhranmeldung
In die Zollgesetzänderung der kasachischen Regierung vom 26.07.2007 wurde unglücklicherweise eine Vorschrift eingebaut, die deutsche Exporteure nicht erfüllen können, nämlich den Zollbehörden in Kasachstan eine Original-Ausfuhranmeldung vorzulegen. Wegen dieser nicht erfüllbaren Bestimmung hat sich in Kasachstan in den vergangenen Wochen einiges an Chaos und Verwirrung aufgetan: Die Lager der Zollämter quellen über, es hagelt Eingaben und Beschwerden, Pressekonferenzen werden deswegen abgehalten, und die Außenhändler aller Länder fühlen sich berufen, aus der verfahrenen Situation das Beste herauszuholen. Das Thema soll auf der Tagesordnung einer Regierungssitzung gestanden haben. Hohe Regierungsvertreter wurden gebeten, den Artikel vorübergehend außer Kraft zu setzen. Wegen der Überschreitung der Verzollungsfristen komme es vor, dass viele Importwaren dem Schmuggelbekämpfungszweig überlassen würden, was erneut heftige Beschwerden auslöste. Das deutsche Delegiertenbüro in Kasachstan teilte zuletzt mit, dass nun eine gesetzgebende Initiative erwartet wird. Der Rest ist eine Frage der Zeit. Soweit Importwaren nicht unbedingt sofort gebraucht werden, solle man versuchen, die Verzollung zu verzögern und ggf. dem Zollamt zu versprechen, die Original-Ausfuhranmeldung nachzureichen, das würde manchmal funktionieren, obwohl der deutsche Exporteur diese Zusage niemals erfüllen kann. (JB, DIHK)
Kasachstan - weiter Verwirrung beim Import
Über die Verwirrung, die von den Behörden Kasachstans dadurch ausgelöst wurde, dass die Importeure bei der Einfuhrabfertigung ein Original-Ausfuhranmeldedokument aus dem Herkunftsland der Sendung vorlegen müssen, haben wir berichtet. Bis heute ist die Situation nicht geklärt. An allen Ecken und Enden wird verhandelt. Weil die Originale ohnehin nicht nach Kasachstan gelangen können, versuchten offenbar die Firmen hier, von den Zollämtern Zollstempel auf Kopien zu bekommen. Das Bundesministerium der Finanzen hat als Abwehrmaßnahme nun ausdrücklich angeordnet, dass es den Zollbehörden in Deutschland untersagt ist, Beglaubigungen/Bestätigungen dieser Art ohne rechtliche Grundlage abzugeben. (JB)
C5 + 1 Statement
Die gemeinsame Abschlusserklärung in New York („C5+1 Leaders’ Joint Statement“) vom 21. September sowie die „Gemeinsame Erklärung der Staatschefs Zentralasiens, Präsident Kassym-Jomart Tokayev der Republic Kasachstans, Präsident Sadyr Japarov der Republik Kirgisistans, Präsident Emomali Rahmon Tadschikistans, Präsident Serdar Berdimuhamedov von Turkmenistan, Präsident President Shavkat Mirziyoyev of the Republic of Uzbekistan und des Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland“ vom 29. September 2023 bestätigen viele Gemeinsamkeiten, begründen Chancen, viele Erwartungen und ebenso viele Perspektiven, die nun auch wechselseitig „mit Leben gefüllt“ und mit vielfältigsten Initiativen aus Wirtschaft und Gesellschaften entwickelt werden können.
Die Stärkung und Entwicklung wirtschaftlicher Beziehungen, die Förderung des Austauschs, Verbesserung der Infrastruktur- und Verkehrswege, Ausdehnung des Handelsbeziehungen und Dienstleistungen, Stärkung der Finanzmarktbeziehungen, Erschließung der gewaltigen Potenziale im „Grünen Wasser- und Energiebereich“ sowie die Förderung gesellschaftlichen Engagements auf allen Ebenen sind nur einige Stichworte, die im Interesse der Unterzeichner vor allem auch der Sicherung einer positiven Entwicklung wie auch der Stabilität in der Region dienen soll. Wie wichtig gerade letzteres für eine stabile Entwicklung Zentralasien ist, zeigen die aktuellen Ereignisse. Der zu vermeidende und auch unnötige Wettstreit um die richtige Entwicklung der Zusammenarbeit der Regionen in Gestalt von Chinas „One Road one Belt-Initiative“ oder der neuen Initiativen Europas in Richtung Asien sind eine weitere Herausforderung. „Sportlich gesehen“ belebt allerdings auch dieser Wettstreit das Geschäft, solange die wechselseitigen Interessen respektierlich behandelt und die Marktmöglichkeiten für alle Beteiligten offen und frei, fair und geregelt entwickelt werden. Diese gemeinsame Annahme kann als akzeptiert unterstellt werden. Sie zu untersetzen und Anregungen zu geben, ist das Ziel des Gesprächs.
Liste der zertifizierungspflichtigen Waren
Liste der zertifizierungspflichtigen Waren veröffentlicht.
Die Liste der Waren, für die bei der Einfuhr in Kasachstan der Nachweis erbracht werden muss, dass diese den kasachischen Qualitätsnormen entsprechen, ist im Internet kostenfrei verfügbar.
Die entsprechende Regierungsverordnung besteht aus drei Teilen:
1. Liste der zertifizierungspflichtigen Waren und Dienstleistungen
2. Liste zertifizierungspflichtiger Waren, deren Übereinstimmung mit kasachischen Qualitätsnormen durch eine Deklaration bescheinigt werden kann
3. Gesetzliche Vorschriften, die mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung nicht mehr anzuwenden sind.
Die Warenlisten sind in Warengruppen aufgeteilt (z.B. Kommunikationstechnik). Für jede Warenposition ist die weltweit einheitliche Warennummer des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren (HS) angegeben.