Montenegro

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Montenegro - Einfuhr von Gebrauchtwagen
Ab 01.09.2007 dürfen in Montenegro nur noch Gebrauchtwagen eingeführt werden, die die EURO-3-Norm erfüllen. Hiervon ausgenommen sind lediglich Fahrzeuge mit Diplomatenkennzeichen (Botschaften, internationale Organisationen), Oldtimer (Baujahr 1970 und älter), Feuerwehrfahrzeuge und Militärfahrzeuge. Für geerbte Kfz gibt es keine Ausnahme. Allerdings können Kfz ohne EURO-3-Norm von Personen eingeführt werden, die nach Montenegro umziehen oder zurückkehren, nachdem sie mindestens drei Jahre im Ausland verbracht haben. Damit verbunden sind zwei Bedingungen, dass erstens das Fahrzeug mindestens ein Jahr vor Umzug/Rückkehr angeschafft wurde und zweitens spätestens ein Jahr nach Umzug/Rückkehr verzollt wird. Montenegro hat sich den in Serbien geltenden Bestimmungen angepasst. (bfai)

Montenegro - EU-Abkommen mit Zollpräferenzen Die EU-Außenminister haben am 15.10.2007 das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) zwischen Montenegro und der EU unterzeichnet. Mit ihm werden die Beziehungen sowohl im Bereich der politischen als auch der wirtschaftlichen Zusammenarbeit neu geregelt. Ziel ist es, innerhalb von fünf Jahren eine Freihandelszone zu schaffen. Das Abkommen muss von den Parlamenten der 27 Mitgliedstaaten und Montenegros ratifiziert werden. Wie das bei anderen Ländern, die ein neues Abkommen erhielten, auch der Fall war, wird es in naher Zukunft ein Interimsabkommen geben, das die Handelsfragen einschließlich des so wichtigen Teils "Freier Warenverkehr" vorab in Kraft setzt. In der Praxis bedeutet das, und auch das ist schon mehrfach so abgelaufen bzw. läuft mit anderen EU-Abkommen zurzeit noch ab, dass alle Ursprungswaren Montenegros sofort bei der Einfuhr in die Gemeinschaft vollständige Zollfreiheit genießen. Die Einfuhr von EU-Ursprungswaren in Montenegro wird dagegen ab Inkrafttreten der Interimsvereinbarung nur zum Teil gleich zollfrei sein. Dem Land wurde zugestanden, Senkungslisten mit zeitlich gestaffelten Zollsenkungsterminen zu erarbeiten, um seine empfindliche Wirtschaft schonend auf die neuen Marktverhältnisse vorzubereiten. Sobald das Interimsabkommen in Kraft tritt, gehört Montenegro zum Kreis der Länder, für die der Zoll Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 ausstellt. Bitte bei den zollamtlich bewilligten Vereinfachungen schon jetzt einmal daran denken! Die Ursprungseigenschaft bei kleineren Warenlieferungen (bis 6.000 €) nach Montenegro erklärt dann der Exporteur - wie vielfach gewohnt - auf einem Handelspapier, meist auf der Exportrechnung, selbst. (bfai, JB)

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