Afghanistan
Afghanistan Bericht 2025
Untersuchungsausschuss Afghanistan übergibt Abschlussbericht
1. Untersuchungsausschuss/Bericht
Berlin: (hib/CRS) Der 1. Untersuchungsausschuss Afghanistan hat seinen Abschlussbericht (20/14700) der Vizepräsidentin des Bundestages, Aydan Özoğuz (SPD), übergeben. Das mehr als 1.400 Seiten umfassende Dokument beschreibt den Beweisaufnahmeprozess detailliert und beinhaltet auch die Bewertungen der einzelnen Fraktionen.
Der Ausschuss hat die Ereignisse zwischen dem Abschluss des Doha-Abkommens Ende Februar 2020, mit dem der Rückzug internationaler Truppen aus Afghanistan geregelt wurde, und der chaotischen Evakuierung vom Kabuler Flughafen Mitte August 2021 untersucht, nachdem die Taliban die Hauptstadt erobert hatten. An den Ausschussberatungen und Zeugenvernehmungen nahmen die Fraktionen der SPD, der CDU/CSU, der Grünen, der FDP und der AfD teil. Die Linke, die zunächst dabei war, musste das Gremium verlassen, nachdem sie durch die BSW-Abspaltung ihren Fraktionsstatus verloren hatte.
In der Bewertung fällt auf, dass Sozialdemokraten, Christdemokraten, Grüne und Liberale aus dem Geschehen ähnliche Schlüsse ziehen und sich nur im Detail voneinander unterscheiden. Die AfD, die fundamentale Kritik am Afghanistan-Einsatz übt, erhebt gegen den Ausschuss selbst Vorwürfe.
SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP konzentrieren sich auf vier thematische Schwerpunkte: Die Rolle der USA am Ende des Einsatzes und wie die damalige Bundesregierung darauf reagierte, die Mängel in der Krisenreaktion der Bundesregierung, die Probleme in der Politikkoordinierung und Lagebeurteilung der Ressorts untereinander sowie schließlich die Unzulänglichkeit des Ortskräfteverfahrens und die Fürsorgepflicht Deutschlands gegenüber den lokalen Mitarbeitern.
Die AfD-Fraktion, die den übrigen Fraktionen vorwirft, keinen „wirklichen Willen zur Aufklärung des Fiaskos am Hindukusch“ gezeigt zu haben, stellt für sich fest, dass Deutschland „vom Anfang bis Ende auf die Entscheidungen der USA reagiert“ und sich damit „den Weg zu souveränen Entscheidungen und zur Wahrnehmung eigener nationalen Interessen“ versperrt habe.
Die Abgeordneten der vier übrigen Fraktionen hingegen resümieren, die USA habe in Doha mit den Taliban allein verhandelt und die Bundesregierung habe keinen Einfluss auf diese Verhandlungen gehabt. Sie sind sich auch weitgehend in der Beurteilung einig, dass der Bundesregierung bewusst gewesen sei, wie die SPD-Fraktion in ihrer Bewertung schreibt, dass „die Festlegung eines unkonditionierten Zeitpunkts für den Truppenabzug ohne nennenswerte Gegenleistung“ die Taliban legitimiert und diese „zu einer 'Regierung im Wartestand'“ gemacht habe. Versuche von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und des Auswärtigen Amtes (AA), das Abkommen nachträglich mit Bedingungen zu verknüpfen, bewerten die Fraktionen als einen guten Versuch, der aber nur auf Hoffnungen basiert und keine Ergebnisse gebracht habe.
Dadurch hätten sich aber die Planungen für den Rückzug und das Erstellen eines „Worst-Case-Szenarios“ verzögert. Man dürfe in der Zukunft „den richtigen Zeitpunkt für die Vorbereitung des Krisenfalls nicht verpassen“, heißt es in der Bewertung der CDU/CSU-Fraktion. „Die Abhängigkeit der deutschen Truppen von der amerikanischen Truppenpräsenz“ habe die Zeitplanung beeinflusst, schreibt die SPD-Fraktion. Die FDP-Fraktion kritisiert Merkel: Sie habe nicht auf eine Umkehr zu einer auf die Taliban ausgerichteten alternativen Planung eingewirkt. „Die Kanzlerin und das Kanzleramt haben im gesamten Betrachtungszeitraum wenig bis keine ordnende Rolle innerhalb des Ressortkreises übernommen.“ Die Fraktion der Grünen geht einen Schritt weiter. Die politischen Leitungsebenen hätten sich „erschreckend wenig, zu wenig, für die Entwicklungen in Afghanistan interessiert“. Dennoch stellen die Fraktionen fest, dass der Abzug der Bundeswehr reibungslos verlief, auch wenn die Grünen eine Gefährdung der Sicherheit der Soldaten durch Zeitverlust sehen.
Reibungslos sei aber die Zusammenarbeit der Ressorts in Berlin keineswegs gewesen. Es habe eine gemeinsame Lageanalyse der Bundesregierung gefehlt, schreibt die SPD-Fraktion und gibt die Hauptschuld dem Bundesnachrichtendienst (BND), der die Geschwindigkeit der Entwicklung unterschätzt habe. Hier halten die CDU/CSU und FDP dagegen. „Eine Lagebildkonsolidierung oder Handlungskoordinierung habe in den dafür verantwortlichen Staatssekretärsrunden kaum stattgefunden“, schreiben die Liberalen. Sie betonen, dass der BND das Ende des Einsatzes schon 2020 vorausgesagt habe.
Auch die Union unterstreicht, dass der BND ebenso wie das Verteidigungs- und Entwicklungsministerium korrekt vorausgesehen hätte, wohin die Entwicklung führe. Die CDU/CSU-Fraktion sieht hier das damals SPD-geführte Auswärtige Amt in der Verantwortung: Nach dem Abzug der Bundeswehr hätte das Amt das größere Gewicht bei der Lagebilderstellung gehabt. Auch die Grünen weisen darauf hin, dass es kein zuverlässiges Lagebild gegeben habe. Um dieses Problem künftig zu lösen, schlagen FDP und CDU/CSU die Schaffung eines Nationalen Sicherheitsrats vor, während die SPD ein ressortübergreifendes Lagezentrum befürwortet.
Alle vier Fraktionen betonen, dass es bei der Behandlung der Ortskräfte Fehler gegeben habe. Während die Grünen von „einer organisierten Verantwortungslosigkeit“ und „Blockade einzelner Ressorts“ sprechen, stellt die SPD-Fraktion fest, dass die Evakuierung der Ortskräfte in den Planungen nicht vorgesehen gewesen sei. Für diesen Fall müssten künftig vereinfachte Visaverfahren entwickelt werden. Die CDU/CSU-Fraktion erinnert daran, dass die Verantwortung für das Ausstellen von Visa beim Auswärtigen Amt liegt, räumt aber ein, dass das damals Unions-geführte Innenministerium, obwohl es „für ein pragmatisches Vorgehen offen“ gewesen sei, dazu „erst, als eine Krisenlage es erfordert“ habe, bereit gewesen sei. Die FDP-Fraktion kritisiert, dass über das Ortskräfteverfahren erst nach dem Fall von Kabul und damit „viel zu spät“, entschieden worden sei.
Die AfD-Fraktion nennt das Ortskräfteverfahren eine „Migrationsmaßnahme“. Durch die „Förderung von Migration aus Afghanistan sind erhebliche finanzielle Folgebelastungen entstanden“, schreibt sie in ihrer Bewertung.Die AfD macht in ihrer Bewertung der Arbeit des Ausschusses auch dem Ausschussvorsitzenden Ralf Stegner (SPD) Vorwürfe. Er habe sich „im Verlauf der Ausschussarbeit immer mehr zum Hemmschuh für die so wichtige Aufklärungsarbeit“ entwickelt. Die AfD-Fraktion beklagt, dass sie dadurch an ihrer Befragung der Zeugen gehindert worden sei.
Die Vizepräsidentin des Bundestages, Aydan Özoğuz (SPD), hob bei der Übergabe des Berichts die Ergebnisse der Arbeit des Ausschusses hervor. „Trotz der verkürzten Legislaturperiode hat der Afghanistan-Untersuchungsausschuss ganze Arbeit geleistet.“ Bei Gesprächen mit den Mitgliedern des Ausschusses bei der Übergabe hätten sich wichtige gemeinsame Erkenntnisse ergeben: Verhandlungen über Einsatz und Abzug müssten mit allen Partnern gemeinsam geführt werden und es dürften nicht Einzelinteressen von wenigen im Vordergrund stehen. Bei der sich im Sommer 2021 verschärfenden Krise habe nicht nur eine gemeinsame Lageanalyse der Bundesregierung gefehlt, sondern offenbar auch beim US-Partner. Die ressortübergreifende Zusammenarbeit habe nur an wenigen Stellen gut funktioniert und werde für künftige Herausforderungen eine wichtige Aufgabe sein. Quelle: Deutscher Bundestag
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Afghanistan zählte bereits acht Jahre nach Beginn des internationalen Wiederaufbauengagements laut UNDP-Statistik immer noch zu den ärmsten Ländern der Erde und ist das ärmste Land außerhalb von Schwarzafrika. Auf dem Human Development Index des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP) belegte Afghanistan 2009 Platz 181 von 182 gelisteten Ländern. Eine Industrieproduktion ist kaum vorhanden, 80% der Bevölkerung sind im landwirtschaftlichen Bereich tätig.
Dabei bemüht sich die afghanische Regierung um eine wirtschaftliche Erholung des Landes und hat Erfolge vorzuweisen: Das Bruttoinlandsprodukt wird vom IWF für 2008/2009 auf 597 Mrd. AFN (12,06 Mrd. USD) geschätzt und hat sich damit in den letzten Jahren mehr als verdoppelt.
Die Inflationsrate ist 2008 aufgrund einer massiven Erhöhung der Nahrungsmittel- und Treibstoffpreise stark angestiegen. Durchschnittlich lag sie bei 28,3% und damit deutlich über dem Vorjahreswert von 12,9% (2006: 4,8%).
Das Wirtschaftswachstum ist im abgelaufenen Haushaltsjahr 2008/2009 (endete am 20. März 2009) mit 3,6% deutlich geringer ausgefallen als von der IWF prognostiziert (7,5%). Hauptverantwortlich ist die 2008 dürrebedingt gering ausgefallene Ernte. Aufgrund günstiger Witterungsbedingungen ist die Erntebilanz 2009 jedoch deutlich besser ausgefallen, weshalb der IWF von einem Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts um rund 15% im Haushaltsjahr 2009/10 ausgeht. Mit Ausnahme von 2008/09 lagen auch die durchschnittlichen Wachstumsraten der vergangenen Jahre im zweistelligen Bereich.
Die Regierung hat für das Haushaltsjahr 2008/09 die mit der IWF für die Staatseinnahmen im Rahmen der Poverty Reduction and Groth Facility (PRGF)vereinbarte Zielmarke von 40 Mrd. AFN erreicht, dies aber nur, da der IWF den Zielwert im Laufe des Haushaltsjahres nach unten angepasst hat. Verbesserte Steuereintreibung, mehr Personal in den Steuerbehörden, aber auch höhere Zolleinnahmen bei der Mineralöleinfuhr haben zum Zuwachs beigetragen.
Gleichwohl decken die Eigeneinnahmen lediglich ein Drittel des Staatshaushaltes, der Großteil der Staatsausgaben (50%) wird durch Subventionen und Zahlungen der internationalen Gemeinschaft finanziert, insbesondere die Ausgaben im Polizei-, Justiz-, Gesundheits- und Bildungssektor. Im Haushaltsjahr 2008/09 beliefen sich die Hilfsgelder auf ca. 60 Mrd. AFN, ohne sie wäre der afghanische Staat nicht überlebensfähig. Weitere 17% wurden durch Neuverschuldung beglichen. Darüber hinaus existiert in Afghanistan ein externes, vom regulären Staatshaushalt unabhängiges Entwicklungsbudget, das allein durch die internationale Gebergemeinschaft gespeist wird. Die Gelder (2008/09: 255,6 Mrd. AFN) fließen direkt in Projekte und Programme, die durch afghanische oder internationale Durchführungsorganisationen umgesetzt werden.
Gerade im ländlichen Raum bleiben die Herausforderungen für eine selbsttragende wirtschaftliche Entwicklung angesichts mangelnder Infrastruktur, fehlenden Erwerbsmöglichkeiten außerhalb der Landwirtschaft und geringem Ausbildungsstand der Bevölkerung besonders groß. So liegt die Analphabetenquote in ländlichen Regionen bei rund 90%.
80 - 90% der wirtschaftlichen Aktivitäten liegen außerdem im informellen und illegalen Sektor. Die Opiumproduktion verzeichnete 2007 einen Rekord mit 8.100 Tonnen, ist seit 2008 aber leicht rückläufig. Die Mohnanbaufläche wurde 2009 im Vergleich zum Vorjahr um 22% auf 123.000 ha reduziert und konzentriert sich zunehmend auf besonders unsichere Provinzen im Süden des Landes. Im Norden und Osten hingegen ist der Anbau sehr stark rückläufig. 2009 stieg die Zahl der schlafmohnfreien Provinzen auf 20 (von insgesamt 34) an, darunter der gesamte deutsche Verantwortungsbereich im Norden des Landes.
Trotz des Rückgangs hat die afghanische Drogenwirtschaft auch weiterhin einen Weltmarkanteil am Opium- und Heroinhandel von über 90%. Infolge des starken legalen Wirtschaftswachstums konnte gleichwohl die Abhängigkeit der afghanischen Volkswirtschaft vom Drogenanbau verringert werden: Der Anteil des Drogeneinkommens am Bruttoinlandsprodukt sank nach Angaben der Weltbank von 61,7% 2002/03 auf etwa 33% im Jahr 2008.
Umwelt
Afghanistan ist mit erheblichen Umweltproblemen konfrontiert: Neben der rapide ansteigenden Luft- und Wasserverschmutzung in den Städten insbesondere Kabul nehmen in vielen Landesteilen Entwaldung, Bodendegradation und die Überbeanspruchung der Wasserressourcen besorgniserregende Dimensionen an.
Der Baumbestand Afghanistans hat insbesondere unter dem Raubbau in den Kriegsjahren stark gelitten; die Wiederbelebung der Bewässerungslandwirtschaft in Kombination mit den regelmäßig wiederkehrenden Dürrejahren verschärft die Überbeanspruchung der Wasserressourcen. Das erwartete Abschmelzen der Gletscher des zentralen Hochlands durch den Klimawandel wird das Wasserressourcenmanagement Afghanistans vor zusätzliche Herausforderungen stellen. Angesichts des raschen Bevölkerungswachstums können Ernährungssicherheit und die Reduktion der Armut in Afghanistan daher nur bei einem erfolgreichen Strukturwandel hin zu einer ressourceneffizienteren Landwirtschaft bei einer Diversifizierung der Wirtschaftsstruktur erreicht werden.
2007 wurden ein nationales Umweltgesetz sowie entsprechende Umsetzungsverordnungen verabschiedet, weitere Umweltschutz-Gesetzesvorhaben sind in Vorbereitung. Die nationale Umweltschutzbehörde Afghanistans (National Environment Protection Agency, NEPA) ist bislang jedoch kaum in der Lage, entsprechenden rechtlichen Vorgaben auch Geltung in der Praxis zu verschaffen.
Quellen: IWF, UNODC (United Nations Office on Drugs and Crime); Website Auswärtiges Amt, Berlin