USA

US + Israel = UN Veto

Wirtschaftsnachrichten

USA - die 10 + 2 Sicherheitserklärung
Bereits in 2006 wurde der sog. SAFE Port Act unterzeichnet, mit dem aus Sicht der Vereinigten Staaten die Sicherheit in den amerikanischen Einfuhrhäfen sowie der internationalen Lieferkette gestärkt werden soll. SAFE Port Act bringt die Erprobung von Systemen zur Erfassung der Strahlungsresonanz von Containern und die Einführung von Scanning-Prozessen für in die USA importierte Container auf den Weg. Außerdem dient das Gesetz als Grundlage für die Einführung einer Sicherheitserklärung mit dem sog. 10 + 2-Datensatz. Dabei handelt es sich um Daten, die an die Behörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) übermittelt werden sollen, bevor ein Schiff mit Containern, die für die USA bestimmt sind, beladen wird. Wir berichten schon in diesem frühen Stadium darüber, weil abzusehen ist, dass die Sicherheitserklärung in absehbarer Zeit eingeführt wird. Zunächst nur für den Containerverkehr gedacht, ist damit zu rechnen, dass die Regelung nach und nach in allen Verkehrszweigen Anwendung findet. Schon jetzt wird vorsichtshalber angemerkt, die Zulassung zum amerikanischen C-TPAT-Programm und die europäische Zulassung zum AEO nach dem neuen Zollkodex würden keine Erleichterungen hinsichtlich der 10 + 2-Meldung bringen. US-Importe werden gegenwärtig durch zwei Abläufe kontrolliert: 1. Vorab-Anmeldung (Advanced Manifest) mit 24-Stunden-Frist, 2. Einfuhranmeldung in den USA durch Zollagenten oder Importeur selbst. Dazu wird künftig 3. die 10 + 2 Sicherheitserklärung kommen. Dieses Dokument dient der Identitätsfeststellung und Lokalisierung der Teilnehmer an der Lieferkette. Der Name der Erklärung drückt aus, dass 10 Datenelemente der US-Importeur und 2 Datenelemente der Frachtführer beisteuern muss. Dies vorab und, wenn es ernst wird, mehr. (JB)

USA - AmCham Deutschland kritisiert 48-Stunden-Regelung
Die Amerikanische Handelskammer in Deutschland, Frankfurt am Main, sieht in der geplanten 48-Stunden-Regelung eine unnötige Restriktion. Die neuen Bestimmungen stellten für Geschäftsreisende, die oft auf die kurzfristige Wahrnehmung von Terminen angewiesen sind, eine deutliche Einschränkung dar. Es drohe ein Rückschritt für den transatlantischen Reiseverkehr; besonders dann, sollte die EU mit erschwerten Einreisebedingungen für US-Bürger reagieren. Der Geschäftsführer der American Chamber of Commerce in Germany, Dr. Dierk Müller, meint: Die bürokratischen Sicherheitsmaßnahmen in den USA nehmen ständig zu, ohne dass nach dem Kosten-Nutzen-Verhältnis gefragt wird. Ziel muss es sein, Reisen zu erleichtern und nicht, sie zu erschweren. (NfA)

USA - Rechtssystem ist Hindernis für ausländische Investoren
Nach einer Anfang August vom U.S. Chamber Institute for Legal Reform veröffentlichten Studie beeinflussen Unsicherheit und die Komplexität des amerikanischen Rechtssystems die Bereitschaft von ausländischen Firmen, in den USA zu investieren. In welchem Umfang Investitionsentscheidungen dadurch beeinflusst wurden, bleibt in der Studie allerdings offen. Dass sich besonders mittelständische und kleine ausländische Unternehmen von den Bestimmungen des US-Rechtssystems abschrecken lassen, scheint dennoch als festgestellt zu gelten. Genannt wurden insbesondere Schadensersatzforderungen, Sammelklagen, Bußgeldzahlungen sowie die Vielzahl der bestehenden Vorschriften. (Washington News, vbm)

USA - neues Gesetz zur Containersicherheit Der US-Kongress am 27.07.2007 und Präsident Bush am 03.08.2007 haben ein neues Gesetz zur Containersicherheit verabschiedet bzw. unterzeichnet. Dieses Gesetz ist Teil der Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zu den Terroranschlägen des 11.09.2001. Danach müssen Luftfrachtsendungen - vorerst bei der Mitnahme in Passagierflugzeugen - in drei Jahren und Seefrachtsendungen in fünf Jahren einer 100 %igen Sicherheitsprüfung unterzogen werden, wenn der Bestimmungsort in den Verei-

nigten Staaten von Amerika liegt. Das in drei Jahren vorgesehene Screening von Luftfrachten, die mit Passagiermaschinen einkommen, soll am Zielflughafen in den USA erfolgen. Die Seefrachten sind dagegen im Abgangshafen einem umfassenden Screening zuzuführen, dessen technische Standards vom US-Heimatschutzministerium festgelegt werden. Ab dem 01.07.2012 verlangen die Amerikaner von Europa, dass das Screening in allen Abgangshäfen möglich sein muss; es sei denn, dass der jeweilige Hafen bis zu diesem Stichtag die erforderlichen Umrüstungen noch nicht vorgenommen hat. Eine Fristverlängerung von bis zu zwei Jahren durch das Heimatministerium soll großzügigerweise möglich sein. (Washington News, ms)

USA - Verschärfung der Einreisebestimmungen 48-Stunden-Regelung: Die USA planen eine erneute Verschärfung der Kontrolle von Flugreisenden einzuführen. Alle nicht visapflichtigen Fluggäste aus Übersee müssen sich mindestens 48 Stunden vor Abflug elektronisch bei den US-Behörden registrieren lassen und einen entsprechenden Fragebogen ausfüllen. Das US-Heimatschutzministerium begründete diese Planung für das "Electronic Travel Authorisation System (ETA)" damit, dass eine erhöhte Gefahr durch islamistische Extremisten in Europa bestehe. Die neue Regelung wird vor allem "Last-Minute-Fans", aber auch Geschäftsreisende treffen, die ad hoc zu einer Reise in die Vereinigten Staaten aufbrechen wollen. Das Inkrafttreten ist noch nicht bekannt.30-Minuten-Regelung: Eine weitere Neuregelung sieht vor, dass ab 2008 ausländische Fluggesellschaften ihre Passagierlisten nicht mehr - wie bisher üblich - 15 Minuten nach dem Abflug an die USA übermitteln müssen, sondern bereits 30 Minuten vor dem Abflug. Bei den zu übermittelnden Daten handelt es sich um die sog. "Advance Passenger Informations (API)", die erweiterten Passagierdaten. Dazu gehören neben den im Reisepass enthaltenen Informationen Angaben über das Land des ständigen Wohnsitzes und die Zieladresse in den USA. Dabei kann es sich z. B. um eine Hoteladresse oder um die Adresse einer Autovermietung handeln. Die USA wollen diese Listen schon vor dem Abflug auf verdächtige Passagiere überprüfen, damit sie noch am Abflughafen an der Ausreise gehindert werden können. (Washington News, vbm)

Einreise: Online-Anmeldung

Reisende, die ohne Visum in die USA einreisen, müssen sich ab 12.01.2009 spätestens 72 Stunden vor Abflug online registrieren. Betroffen sind Reisende aus 27 Ländern (22 x EU, Japan, Australien, Neuseeland, Singapur und Brunei), die zuvor ohne Visum in die Vereinigten Staaten reisen konnten. Die neue Regelung umfasst die Daten, die Reisende bisher auf dem Weg in die USA als I-94W-Formular angeben mussten (Visa Waiver). Diejenigen, die online abgelehnt werden, müssen künftig ein Visum beantragen, um einreisen zu können. Noch nicht geregelt ist der Umgang mit Last-Minute-Reisenden oder solchen Personen, die einfach nicht über die neuen Erfordernisse informiert sind. Das Verfahren wird zunächst für zwei Jahre eingeführt. (Washington News)

Asia-Pacific

Asia-Pacific

Asien-Pazifik, Forum, Berlin, APEC, Asia-Pacific-Forum,

Africa Forum

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Africa-Forum of German Global Trade Forum Berlin: The new world and Europe`s next century.

Central Asia

Cental Asia Forum, Berlin

Europe

Europe

United Nations of Europe: Tradition, Culture, History, Freedom, Stability

Middle East Forum

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Ghorfa: Eine gute Adresse für die Begründung und Pflege von Beziehungen zu Afrika und zum mittleren Osten.

Service Sites

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Services for members & non members

Fairs/Events

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Fairs, Seminars, Conferences, Trade Promotion.

Financing

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Finanzierung von Projekten im Ausland sind ein Dauerthema. Nicht nur im deutschen Mittelstand.

Business Networks

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Business Networks, Netzwerke, Xing.com, Forum

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Company Formation International: Germany, China, Thailand, Brazil.

Conference Service

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Conference Service: Konferenzservice

Webcams

Web Cams

Aussenhandelsnews

Aussenhandelsnews

Nachrichten für den Aussenhandel

Arbitrage

Arbitrage

Schiedsgericht, Arbitrage, Berlin, Paris, Stockholm, Beijing, Moscow

International Trade Laws

International Trade Laws

UN-Kaufrecht, Handelsrecht, Vertriebsrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Zollrecht, Wettbewerbsrecht

Presseerklärungen

Die wichtigsten Presseerklärungen des German Global Trade Forums in einem Überblick.

Amerikanische Produkthaftung

Ein Leitfaden für deutsche Unternehmen, verfasst von den Rechtsanwälten Aaron N. Wise und Dr. Thomas Rinne, New York und Bremen, und veröffentlicht über das Anwaltsnetzwerk EUROJURIS Deutschland International, Neuauflage 2007, im Internet unter www.gdblaw.com und www.einem.de. (J B)

USA - schwieriger Weinimport
Nur wenige kennen die komplizierten Einfuhrbestimmungen der Vereinigten Staaten für Wein, auch bei den Weinexporteuren herrscht vermutlich Unsicherheit. Wein kann beispielsweise nur an US-Importeure mit einer entsprechenden Genehmigung des Alcohol and Tobacco Tax and Trade Bureau (TTB) geliefert werden. Außerdem gelten besondere Etikettierungsvorschriften. Ein Direktversand an Privatpersonen ist nur in Ausnahmefällen möglich, normal darf in Geschenksendungen von privat an privat überhaupt nichts Alkoholhaltiges enthalten sein. Das TTB ist verantwortlich für die Überwachung der Einfuhr von alkoholischen Getränken zu kommerziellen Zwecken. Die Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) prüft, ob alle Einfuhrbestimmungen beachtet wurden und der Importeur mit einer TTB-Genehmigung ausgestattet ist. Die Etiketten auf den Weinflaschen müssen übrigens vor der Einfuhr vom TTB zugelassen werden. (NfA, JB)

USA - neue Initiative zur Exportkontrolle
Das US-Justizministerium hat am 11.10.2007 angekündigt, in Zusammenarbeit mit anderen US-Behörden (u. a. FBI) eine neue Initiative zum Schutz sensibler US-Technologien zu gründen, um diese vor der Nutzung durch andere Nationen oder Organisationen zu schützen. Export Enforcement Initiative genannt, soll sich dieses Vorhaben besonders auf die Bekämpfung des illegalen Exports von zivil und militärisch nutzbaren Technologien (Dual-Use Technology) konzentrieren. Der Sprecher des Justizministeriums sagte, es sei bekannt, dass eine Reihe von Staaten Mechanismen entwickelt hätten, sich amerikanisches Know-how anzueignen. (Washington News, pk)

USA - Containerscreening-Gesetz wird eine technische Herausforderung
Das Heimatschutzministerium könnte bei der Umsetzung des kürzlich vom Kongress beschlossenen Gesetzes zur Containersicherheit auf erhebliche Probleme stoßen. Das Gesetz fordert ein 100 %iges Durchleuchten aller für die USA bestimmten Container bis 2012. In einer Anhörung dazu hieß es, dass ein 100 %iges Screening bzw. Scanning kaum möglich sei, weil es keine internationalen Standards für die erforderlichen Prüfsysteme gebe. Zudem wird befürchtet, dass viele ausländische Häfen, die das Scanning durchzuführen hätten, infolge Platzmangels die Scanninganforderungen der USA gar nicht erfüllen könnten. Befürworter des Gesetzes verweisen

darauf, dass zurzeit 95 % aller in den Vereinigten Staaten ankommenden Container nicht sicherheitsgeprüft sind. Gegner des Gesetzes sagen voraus, es werde einen lähmenden Effekt haben und globale Handelsketten unterbrechen. Der springende Punkt: Es, das Gesetz, kümmert sich auch nicht darum, wer für die zusätzlichen Kosten an Personal, Scanningausstattung und Computersystemen aufkommt. (Washington News, ms)

Geflügel: Importverbote

Die Bemühungen der US-Regierung, das Importverbot von chlorbehandeltem Geflügel in die EU aufzuheben, haben am 02.06.2008 mit der Ablehnung eines entsprechenden Vorschlags durch 26 EU-Staaten einen Rückschlag erlitten. Das Verbot besteht seit 1997, weil in Europa befürchtet wird, die chemischen Desinfektionsmittel könnten Auswirkungen auf die Gesundheit der Verbraucher haben. Der National Chicken Council reagierte verärgert über die Nachricht aus Brüssel und bezeichnete die Abwehrhaltung als Maßnahme, den europäischen Markt für amerikanisches Geflügel geschlossen zu halten. (Washington News)

Unser Mann in USA

Schärfere Einreisebestimmungen in die USA 2009

Schärfere Einreisebestimmungen in die USA: Online-Registrierung vor der Abreise wird zur Pflicht - Seit dem 12. Januar 2009 müssen sich Deutsche spätestens 72 Stunden vor Abflug in die USA auf der Website des Homeland Security Service (DHS) registrieren. Das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) sieht eine Registrierungspflicht für alle 27 Länder vor, die wie Deutschland am Visa Waiver Programm der USA teilnehmen und deren Bürger für die Einreise in die USA kein Visum benötigen. Das US-Ministerium für innere Sicherheit empfiehlt, die elektronische Reisegenehmigung einzuholen, sobald eine Reise in die Vereinigten Staaten geplant wird. Das System ist nach Auskunft der Deutschen Botschaft in Washington allerdings so angelegt, dass auch die kurzfristige Erfassung von Reisenden bei Notfällen und Last-Minute-Reisen möglich ist. Die erteilte Genehmigung ist für zwei Jahre und mehrere Einreisen gültig. Weitere Informationen: ESTA...

ESTA jetzt erforderlich

Ab dem 12. Janaur 2009 müssen alle Staats angehörigen von VWP-Ländern, die zeitweilig aus geschäftlichen oder privaten Gründen in die Vereinigten Staaten reisen, vor Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten eine ESTA-Genehmigung beantragen.

VWP-Reisenden, die keine ESTA-Reisegenehmigung vorweisen können, nachdem das ESTA-System verbindlich geworden ist, kann der Zutritt zu Flugzeug oder Schiff verwehrt werden; sie müssen mit längeren Wartezeiten rechnen und die Einreise erlaubnis an der Einreise stelle in den Vereinigten Staaten kann ihnen verwehrt werden.

Die Regelung betrifft ins Ausland reisende US-Staatsbürger nicht.
ESTA-Beantragung

Das US-Ministerium für innere Sicherheit empfiehlt, die elektronische Reisegenehmigung einzuholen, sobald eine Reise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen geplant wird, spätestens aber 72 Stunden vor Abflug. Das elektronische Reisegenehmigungssystem ist allerdings so angelegt, dass es auch die Erfassung von Last-Minute- und aufgrund von Notfällen kurzfristig Reisenden erlaubt.

Hinweis: Kinder mit und ohne Begleitung müssen unabhängig von ihrem Alter eine eigene ESTA-Genehmigung und eine eigene VWP-Anreiseberechtigung vorweisen.

ESTA beantragen: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/.

In den meisten Fällen stellt das ESTA-System nahezu sofort fest, ob die Anreise im Rahmen des VWP-Programmes möglich ist. Es gibt unter anderem folgende mögliche Antworten:

* Genehmigung wird bearbeitet
* Genehmigung erteilt
* Einreise nicht genehmigt

Sollten sich die Zieladresse oder Reisedaten eines Antragstellers nach Erteilung der Genehmigung ändern, können Reisende diese Informationen auf der ESTA-Website einfach aktualisieren.
Eine erteilte ESTA-Reisegenehmigung:

* ist bis zu zwei Jahre oder bis zum Ablauf der Gültigkeit des Passes des Reisenden gültig, je nachdem, was früher eintritt
* für mehrere Anreisen in die Vereinigten Staaten gültig
* begründet keinen Rechtsanspruch auf Einreise in die Vereinigten Staaten an einer Einreisestelle. Die ESTA-Genehmigung erlaubt den Reiseantritt per Flugzeug oder Schiff in die Vereinigten Staaten lediglich im Rahmen des Programms für visumfreies Reisen. In allen Fällen treffen Zoll- und Grenzschutzbeamte an unseren Einreisestellen die Entscheidung über die Einreise. (Weitere Informationen vor Reiseantritt finden Sie unter der Übersicht "Know Before You Go" auf www.cbp.gov/travel/.)

Wenn ESTA keine Genehmigung erteilt

Wenn einem ESTA-Antragsteller die Genehmigung zur Einreise in die Vereinigten Staaten im Rahmen des VWP-Programms nicht erteilt wird, wird er an www.travel.state.gov/ verwiesen, wo er Informationen zur Beantragung eines Visums für die Vereinigten Staaten erhält. Dieser Vorgang ähnelt der derzeitigen Praxis, wonach VWP-Reisende, die an einer Einreisestelle in den Vereinigten Staaten eintreffen und vom US-Zoll- und Grenzschutzamt als nicht berechtigt für die Einreise gemäß dem VWP-Programm befunden werden, zur Beantragung eines Visums zur Einreise in die Vereinigten Staaten in ihr Herkunftsland zurückverwiesen werden. Es wird für die meisten Reisenden viel angenehmer sein, diese Nachricht vor dem Reiseantritt zu erhalten. Mehr Informationen finden Sie hier.

Innerhalb Deutschlands beantragen Sie hier ein Visum
Stärkung und Verbesserung des VWP durch ESTA

Das Programm für visumfreies Reisen fällt in die Zuständigkeit des Ministeriums für innere Sicherheit. Es ermöglicht Reisenden aus am Programm teilnehmenden Ländern die visumfreie Einreise in die Vereinigten Staaten zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken für einen Zeitraum von 90 Tagen oder weniger. Das Programm für visumfreies Reisen wurde 1986 als Pilotprojekt gestartet. 1988 wurden Japan und das Vereinigte Königreich als erste Mitgliedsländer in das Programm aufgenommen. Weitere Informationen zum Programm für visumfreies Reisen finden Sie unter:
www.customs.gov/xp/cgov/travel/id_visa/business_pleasure/vwp/vwp.xml.

Im Haushaltsjahr 2007 reisten mehr als 15 Millionen Besucher aus VWP-Ländern in die Vereinigten Staaten. Da das elektronische Reisegenehmigungssystem Sicherheitsfragen klärt, die das VWP betreffen, kann das Programm gestärkt und erhalten und in Zukunft erweitert werden.
Warnung vor Betrug im Rahmen des ESTA Programms

lesen Sie bitte den Warnung vor Betrug im Rahmen des ESTA Programms (pdf -Englisch)
Datenschutzrichtlinien

Wenn ein ESTA-Antrag erfolgreich ausgefüllt und online eingereicht wurde, wird er mit den relevanten Datenbanken der Strafverfolgungsbehörden abgeglichen. Die ESTA-Antragsdaten bleiben für die Dauer der jeweiligen ESTA-Genehmigung aktiv. Das Ministerium für innere Sicherheit speichert die Informationen für ein weiteres Jahr, und bewahrt sie dann zwölf Jahre im Archiv auf, sodass die Daten für strafverfolgungs- und ermittlungstechnische Zwecke abgefragt werden können.
Weitere Informationen:

* ESTA Fact Sheet (pdf - Englisch)
* ESTA Information Sheet (pdf - Deutsch)
* ESTA-FAQs (Deutsch)
Quelle: http://german.germany.usembassy.gov/germany-ger/visa/esta.html

We will never forget

11.09.2001 - 11.09.2011

11.09.2001 - 11.09.2011

Unsere Frau in Dalles/Texas

Pat S. Charnveja, Houston

Pat S. Charnveja, Houston

HTA of Thailand in Texas/USA

Unsere Frau in Houston steht für den Süden der USA und die Handelsbrücke nach Asien und Europa: Pat S. Charnveja.
Address:9602 Farrell Drive Houston, Texas 77070-5092Telephone:(281) 477-8803Mobile :(832) 472-6895Fax:(281) 477-8803E-mail:prapatip2493@yahoo.com, prapatip@gmail.com

Transatlantik

Die transatlantischen Beziehungen zwischen Europa und Nord- und Südamerika sind eine der Säulen der Weltwirtschaft und daher von besonderer strategischer Bedeutung. Als Gegengewicht zur asiatisch-pazifischen Wachstumsregion bietet diese Beziehung vor allem kulturhistorisch die sichersten Ansätze für die wirtschaftlichen Entwicklung.

North America Forum USA im Internet: http://www.topix.com/forum/world/north-america

California

Die jüngste Analyse "German Business Matters - A State by State Analysis" des Delegiertenbüros der Deutschen Wirtschaft (RGIT) hat ergeben, dass Tochtergesellschaften von deutschen Unternehmen in den USA nach wie vor eine maßgebliche Rolle in der US-Wirtschaft spielen. Deutsche Unternehmen beschäftigten 2008 insgesamt 614.000 US-Amerikaner. Dies entspricht 11% aller 5,6 Mio. durch ausländische Unternehmen geschaffenen Arbeitsplätze in den USA. Kalifornien beschäftigt 61.000 Mitarbeiter in deutschen Tochterunternehmen, New York 42.000 und Pennsylvania 38.000.

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