Einreise / Visa

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Visa für China

China Visa Application

China Visa Application

Wir stellen für Sie hier das aktuelle Antragsformular der chinesischen Botschaft sowie deren Hinweise zum download bereit. Bitte überprüfen Sie vorsorglich anhand eines Blicks auf die Webseite der chinesischen Botschaft oder der deutschen Botschaft in China, ob es eine aktualisierte Fassung der Dokumente oder besondere Hinweise für eine Einreise gibt.

Erforderliche Papiere:

1. Reisepass, Gültigkeit noch mindestens 6 Monaten, mindestens eine leere Seite für das Visum

2. Ein vollständig und gut leserlich ausgefülltes Antragsformular ( Blockschrift ) mit einem Lichtbild

3. Einladung von den jeweils zuständigen Ministerien, Provinzregierungen oder von ihnen ermächtigten Firmen und Institutionen der VR China für ein Geschäftsvisum

4. Arbeitserlaubnis vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten und offizielle Einladung von kompetenten Stellen (in Original und Kopie) für ein Arbeitsvisum. Ein AIDS-Test ist erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

5. Zulassungsschreiben der Uni und Einladungsformular mit Nummierung JW201 oder JW202 (in Original und Kopie). Ein AIDS-Test ist ebenfalls erforderlich bei einem Aufenthalt von mehr als 6 Monaten.

6. Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen eine Kopie der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Andernfalls muss der Visa-Antrag im jeweiligen Heimatland gestellt werden.

Visagebühr ( nur in Bargeld )

1.Touristen- und Geschäftsvisum für deutsche Staatsbürger

1.a. Visum, einmalige Einreise pro Person 20 Euro

1.b. Visum, zweimalige Einreise pro Person 30 Euro

1.c . Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 40 Euro

1.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 60 Euro

2. Touristen- und Geschäftsvisum für Passinhaber ohne deutsche

Staatsangehörigkeit

2.a. Visum, einmalige Einreise pro Person 30 Euro

2.b. Visum, zweimalige Einreise pro Person 50 Euro

2.c. Visum, mehrmalige Einreise für 6 Monate pro Person 70 Euro

2.d. Visum, mehrmalige Einreise für 1 Jahr pro Person 100 Euro

3. Touristen- und Geschäftsvisum für US-Amerikaner pro Person 75 Euro (ab 1. August, 2007)

4. Zuschlag für eine bevorzugte Bearbeitung

4.a. am gleichen Tag ( Annahme nur bis 11: 00 ) pro Person 30 Euro

4.b. innerhalb von 2 Arbeitstage pro Person 20 Euro



Die normale Bearbeitungszeit beträgt 4 Arbeitstage

Die erforderliche Papiere können frühestens 50 Tage vor der geplanten Reise angenommen werden.

Alle Papiere müssen persönlich oder in Vertretung eingereicht bzw. abgeholt werden. Die Beantragung des Visums per Postweg wird nicht angenommen.
Alle im Visum eingetragenen Daten müssen beim Abholung gründlich geprüft werden.

Touristisches: Für Touristen ist nur ein Visum mit ein- oder zweimaliger Einreise möglich. Ein Touristen-Visum berechtigt für einen Aufenthalt in China von 30 Tagen. Eine Verlängerung in China vor Ort ist möglich. Ein erteiltes Visum verliert

3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.

Wenn Sie mit eigenem Fahrzeug in China einreisen möchten, sollen Sie an einer Reisegruppe teilnehmen und durch ein chinesisches Reisebüro eine schriftliche Sondergenehmigung beantragen.

Für die Reise ins Autonome Gebiet Tibet der VR China muss ein Gruppenvisum beantragt werden.

Sonstiges: Das Formular steht auch auf unserer Homepage www.china-botschaft.de zum Ausdrucken zur Verfügung. Das Formular darf kopiert werden.

Falsche und unvollständige Angaben könnten die Verweigerung des Visums nach sich ziehen. Alle dabei entstehenden Folgen hat der Antragsteller selbst zu tragen.

Personen, deren Visum mit X. Z. J-1 versehen ist, haben innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise bei den lokalen Behörden für öffentliche Sicherheit die erforderlichen Aufenthaltsformalitäten zu erledigen.

Ohne Genehmigung ist eine Arbeitsaufnahme oder Ausübung einer Berufstätigkeit in China nicht gestattet.

Bei Nichtbeachtung der Hinweise können Verzögerung und zusätzliche Kosten entstehen.



Für das Ausstellen eines Visum sind folgende Stellen zuständig:

Konsularabteilung der Botschaft der VR China Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00- 12:00

Brückenstraße 10 Tel: 030-27588572

10179 Berlin Fax: 030-27588519

Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00

Generalkonsulat der VR China in Frankfurt a.M Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00

Mainzer Landstr.175,60326 Frankfurt a.M

Tel.069-75085548(Pass),75085534(Visa),75085549(Beglaubigung) ,75085545(Konsularischer Schutz),

Fax.069-75085530

Telefonische Beratung:Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00

Generalkonsulat der VR China in Hamburg Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00

Elbchaussee 268 Tel: 040-82276018

22605 Hamburg Fax: 040-8226231

Telefonische Beratung: Dienstag und Donnerstag 15:00 bis 17:00

( Konsularbezirke: Bundesländer Hamburg, Bremen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein )

Generalkonsulat der VR China in München Bürozeit: Mo.- Fr. 9:00 - 12:00

Roman Str.107 Tel: 089-17301618

80639 München Fax: 089-17301623

Telefonische Beratung: Montag und Mittwoch 15:00 bis 17:00

Einreisebestimmungen Tibet

Anders als früher ist die Einreise in Chinas autonome Region und Provinz Tibet heute nur mit einem besonderen Tibet Entry Permit (TTB) erlaubt.

Vier Dinge müssen berücksichtigt werden, um nach Tibet einzureisen: Ein gültiger Reisepass mit einer Laufzeit von mindestens noch 6 Monaten bei Einreise, ein gültiges Einreisevisum für China selbst, das Tibet Entry Permit (TTB Permit) und zusätzlich noch das von einem Public Security Office (PSO) ausgestellte Alien Travel Permit (PSB Permit). Die Bedingungen gelten auch für chinesische Bürger aus Taiwan, Hongkong und Macao. Sonderbestimmungen gelten für Politiker und Journalisten, die die Einreiseerlaubnis nur durch ein Sonderarrangement des "Foreign Affairs Office of the Tibet", erhalten. Letzteres ist eine in Tibet ansässige Sonderbehörde.

Das chinesische Visum kann bei jeder Botschaft bzw. Konsulat beantragt werden. Ausnahmeregelungen gibt es bei der Einreise via Hongkong oder Nepal.
Auch nach Erhalt aller erforderlichen Dokumente ist eine Einreise nicht auf eigene Faust, sondern nur über ein offiziell zugelassenes Reisebüro möglich. Der streng formalisierte Prozeß der Beschaffung aller Dokumente dient der Kontrolle, ist aber in der Praxis nicht so schlimm wie er sich auf den ersten Blick anhört.
Das TTB muß allerdings 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein. Die Kosten für das Sondervisum für Tibet liegen derzeit bei RMB 200.

Das Visum für Tibet verbleibt anders als das in den Pass gestempelte Einreisevisum bei der Agentur bzw. dem Guide, dessen Dienste zwingend in Anspruch genommen werden müssen. Ohne Reisegruppe und Package ist eine Einreise nach Tibet daher nicht möglich.

Aber auch dann gilt: Nicht alle Regionen sind frei zugänglich. Bestimmte Regionen bleiben Ausländern wie in China auch noch verschlossen oder aber nur vermittels eines Alien Travel Permits zugänglich.

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