Marktzugang Europa
CE-Kennzeichnung
"CE-Kennzeichnung - Kein Buch mit sieben Siegeln"
Das CE-Kennzeichen wurde für den freien Warenverkehr von Produkten im Europäischen Binnenmarkt eingeführt. Hersteller und Importeure von Maschinen, Anlagen, Elektronikgeräten, Spielzeug, Bauprodukten und vielen weiteren Handelsprodukten sind gesetzlich dazu verpflichtet, das CE-Kennzeichen anzubringen. Im Rahmen einer Infoveranstaltung werden die Teilnehmer in die Vorschriften verschiedener CE-Konformitätsbewertungsverfahren eingeführt. Pflichten aber auch Entscheidungsspielräume für Hersteller der Produkte und Importeure werden aufgezeigt. Näheres: IHK Köln, Detlef Kürten, Tel. 0221 1640-510, E-Mail: detlef.kuerten@koeln.ihk.de
Neufassung der OECD-Umweltleitlinien
Am 12. Juni 2007 hat der OECD-Rat neue Umweltleitlinien ("Common Approaches") verabschiedet - (http://www.oecd.org/document/4/0,3343,en_2649_34181_38752004_1_1_1_1,00.html). Deutschland wird diese Neufassung ab dem 1. Juli 2007 als Grundlage für die Prüfung von Umweltaspekten im Bereich Exportkreditgarantien des Bundes anwenden. Mit dieser ersten Aktualisierung seit 2004 geht ein längerer Diskussionsprozess zu Ende, der die Erfahrungen mit der Umweltprüfung nach den bisher geltenden Regelungen in den Mitgliedsländern der OECD widerspiegelt. Wesentliche Änderungen der Neufassung sind: Prüfungstiefe bei Lieferungen in bestehende Projekte, Anwendung von internationalen Standards, neuer Fragebogen zur Umweltrelevanz der beantragten Exportgeschäfte (http://www.agaportal.de/pages/aga/antragsformulare.html). Kontakt: EulerHermes Kreditversicherungs-AG, Tel. 040 8834-9192,E-Mail: info@exportkreditgarantien.de
EU-Bio-Logo ab 2010 verpflichtend
Seit Januar 2009 gelten neue EU-weite Regeln für die Produktion, Kontrolle und Kennzeichnung von "biologischen" Erzeugnissen. Dies hatten die Agrarminister bereits 2007 in einer Ratsverordnung festgeschrieben und damit die seit 1991 geltende Verordnung über biologische Landwirtschaft aufgehoben. Zur Einführung der Siegel-Pflicht soll auch das Layout des bisherigen Logos - blauer Kreis in grünem Kreis mit einer Ähre und dem Hinweis "Biologische Landwirtschaft" - verändert werden. Dazu veranstaltet die Europäische Kommission zurzeit einen Wettbewerb unter Design- und Kunststudenten in der EU. Mehr über den Wettbewerb sowie die ökologische Landwirtschaft steht auf der Homepage der Kommission.
EU-Gemeinschaftsmarken
Markenschutz wird günstiger
(DIHK) Unternehmen im EU-Binnenmarkt können ihre Marken künftig kostengünstiger schützen. Die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten haben beschlossen, die Gebühren des EU-Markenamts weiter zu sen-ken und das Registrierungsverfahren zu vereinfachen. Die Maßnahme ermöglicht Unternehmen ab dem 1. Mai 2009 Einsparungen von rund 60 Millionen Euro pro Jahr. Die Eintragungsgebühr für Gemeinschaftsmarken entfällt zukünftig. Die Unternehmen brauchen somit nur noch eine Gebühr - die Anmeldegebühr - und keine Eintragungsgebühr mehr zu entrichten.
Damit verkürzt sich auch die Bearbeitungszeit für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke erheblich. Statt wie bisher 1.750 Euro für die Anmeldung und Eintragung einer Gemeinschaftsmarke fällt in Zukunft nur noch eine Anmeldegebühr von 1.050 EUR an. Bei Internet-Anmeldungen sinkt der Betrag sogar noch stärker: Statt derzeit insgesamt 1.600 Euro wird künftig nur noch eine Anmeldegebühr von 900 Euro berechnet.