Algerien
Wirtschaftsstruktur und Chancen
Algerien ist ein Land, das aufgrund seines Ölreichtums über ein großes, noch weitgehend unausgeschöpftes Wirtschaftspotenzial verfügt. Milliardenprogramme zum Wiederaufbau der Infrastruktur und zur Diversifizierung der Wirtschaft sind angelaufen und bieten ausländischen Investoren und Lieferanten auf Jahre hinaus Geschäftsmöglichkeiten. Aber der algerische Markt ist schwierig. Ihn zu bearbeiten verspricht hohen Lohn, erfordert aber einen langen Atem.
(c/b.v. - Quelle: bfai)
(AHK) Die algerische Regierung hat in der Zwischenzeit neu geltende Beschränkungen für ausländische Investoren präzisiert. Die 30 % algerische Beteiligungspflicht für Importgesellschaften, welche Rohstoffe oder andere Güter für den unverarbeiteten Weiterverkauf in Algerien einführen, gilt ausdrücklich nicht rückwirkend und nur für Neugründungen seit dem 28. Juli 2009. Die Anwesenheitspflicht des Geschäftsführers bei Importformalitäten (Zoll- und Bankformalitäten) ist praktisch aufgehoben. Für die Gesellschaftsformen Spa, SARL und EURL kann ein Bevollmächtigter des Geschäftsführers die Importformalitäten durchführen. Die Akkreditivpflicht für Importgüter gilt erst ab einer Bagatellgrenze unter 100.000 Dinar FOB. Waren unterhalb dieser Schwelle sind nicht von der Domizilierungspflicht betroffen und können weiter per SWIFT-Überweisung bezahlt werden. Ferner ausgenommen sind Importe/Exporte, bei denen keine Zahlungsabwicklung stattfindet, sowie Güter und Waren oder Ersatzteile im Rahmen von Garantieleistungen. Die AHK Algerien steht für weitere Informationen zur Verfügung. Quelle: IHK
Akkreditive Pflicht
Neue Einfuhrbestimmungen in Algerien schreiben vor, dass alle Importe nur per Akkreditiv abgewickelt werden können. Die AHK Algerien teilt mit, dass mit Note vom 11. August 2009 des Finanzministeriums und der Zentralbank weiterhin präzisiert wird, dass die Akkreditivpflicht bei Warenimporten einzig für den Import von Gütern im Wert über 100.000 Dinar FOB (~ 960 €) anzuwenden ist. Entgegen früheren Meldungen sind damit Dienstleistungsimporte und Waren im Wert von unter 100.000 Dinar FOB nicht von der Akkreditivpflicht betroffen.
Einfuhrbestimmungen
Die AHK Algerien hat per 11.7.2011 die derzeitigen Importvorschriften in einem 7-seitigen Merkblatt zusammengefasst. Betroffen sind Akkreditivpflicht, Konformitäts-/Qualitätszertifikat, Ursprungsangaben und Etikettierung in arabischer Sprache.
Kopie erhältlich bei der IHK, Email: international@wiesbaden.ihk.de
Energiewirtschaft
Der IHK Wiesbaden liegt das algerische Programm für Erneuerbare Energien und Energieeffizienz 2011 - 2030 vor, demnach in drei Phasen ca. 60 Photovoltaik -, Windkraft -, Hybrid - und solarthermische Anlagen errichtet werden sollen. Kontakt: international@wiesbaden.ihk.de
Neue Zollregeln
Oktober 2012: Nach zweijährigen Verhandlungen haben Algerien und die EU sich darauf geeinigt, den vollständigen Abbau der Zölle auf ihre gewerblichen Ursprungswaren um drei Jahre bis auf 2020 zu verschieben. Dies geht aus einer Pressemitteilung des algerischen Außen-ministeriums vom 23.8.2012 hervor. Das 2005 in Kraft getretene Assoziationsabkommen sah eine schrittweise Liberalisierung des Warenhandels innerhalb von zwölf Jahren bis 2017 vor. Um einheimische Wirtschafts-zweige zu schützen und nationale Unternehmen besser auf die Marktöffnung vorzubereiten, hatte Algerien auf Nachverhandlungen des Abkommens bestanden. Als deren Ergebnis wird die gemeinsame Freihandelszone erst 2020 geschaffen.
Quelle: gtai