Ungarn

Nationale und internationale Investitionsförderung

Nationale und internationale Investitionsförderung
Deutschen Unternehmen, die in Ungarn Investitionen tätigen wollen, stehen je nach Kapitalvolumen und Investitionsbranche verschiedenste Förderinstrumentarien in Deutschland und Ungarn zur Verfügung. Der ungarische Staat fördert ausländische Investitionen durch maßgeschneiderte direkte Zuschüsse, durch Steuerermäßigungen sowie auf Basis der Operativen Programme zur Wirtschaftsentwicklung, die aus EU-Fonds unterstützt werden. Weiteres unter http://www.bfai.de/DE/Content/ SharedDocs/Links-Einzeldokumente-Datenbanken/fachdokument.html?fIdent=M KT20070524090647&source=D BN L&sourcetype=N L

Logistikzentren

In einer grenzüberschreitenden "Sonderwirtschaftsregion" beim ungarischen Grenzort Zahony wird zusammen mit der Ukraine und Russland ein neues Bahn-Logistikzentrum errichtet. Die endgültige Ausbaustufe soll Zahony (Ostungarn) als Eisenbahngrenzübergang zu einem der größten Logistikzentren in Europa machen. Der Warenumschlag verspricht dann bei gut 15 Millionen jato zu liegen. Ferner ist in Ungarn ein neues Ausschreibungsverfahren für den Ausbau des Donauhafens Györ-Gönyü gestartet worden. Weiteres unter http://www.bfai.de/DE/Content/ SharedDocs/Links-Einzeldokumente-
Datenbanken/fachdokument.html?fIdent=M KT20070601104036&source=D BN L&sourcetype=N L

Neue Regeln für Projektdurchführung in Ungarn

Neue Regeln für Projektdurchführung in Ungarn
In Ungarn ist insgesamt 40 Großprojekten höchste Priorität eingeräumt worden. Darunter sind neben Fernstraßen auch ein überregionales Logistikzentrum sowie Bahnprojekte. Allgemein soll es schon kurzfristig zu Vereinfachungen bei Baugenehmigungen und öffentliche Beschaffungen komngen. Ob die Minderheitsregierung diese durchsetzen kann, ist offen. Die staatlichen Investitionen in den Infrastrukturausbau werden erhöht.
(c/b.v. - Quelle: bfai)

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit stellt eines der Grundrechte der EU dar. Allerdings sieht der EU-Beitrittsvertrag die Möglichkeit vor, die Arbeitnehmerfreizügigkeit der Beitrittsländer in den ersten sieben Jahren einzuschränken. So wird der Arbeitsmarkt zwischen Deutschland und Ungarn derzeit noch durch Arbeitsgenehmigungen geregelt. Eine Arbeitserlaubnis ist beispielsweise erforderlich für deutsche Arbeitnehmer, die in Ungarn eine Tätigkeit im Angestelltenverhältnis aufnehmen oder als Selbstständige vorübergehend eine Dienstleistung erbringen wollen. Zu den genehmigungsfreien Beschäftigungen gehört die Leitung einer Zweigniederlassung oder die leitende Repräsentanz einer über eine ausländische Beteiligung verfügenden
Wirtschaftgesel lschaft.

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