Marokko

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Investitionsförderungs- und Schutzvertrag mit in Kraft getreten
Am 12. April 2008 ist der neue deutsch-marokkanische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag (IFV) in Kraft getretenen. Er ersetzt den 1961 unterzeichneten alten Vertrag und weist gegenüber diesem eine Reihe von Verbesserungen auf. Der IFV bietet deutschen Investoren einen umfassenden Rechtsschutz und sichert insbesondere
den freien Kapital- und Ertragstransfer,
die Inländergleichbehandlung und Meistbegünstigung, d.h. Investoren bzw. ihre Investitionen dürfen nicht schlechter behandelt werden als einheimische oder ausländische Konkurrenten,
eine gerichtlich nachprüfbare, wertgerechte Entschädigung bei Enteignungsmaßnahmen,
die Möglichkeit, Investitionsstreitigkeiten einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, insbesondere dem zur Weltbank in Washington D.C. gehörenden "International Center for the Settlement of Investment Disputes" (ICSID).
Bestimmte Genehmigungen oder Zulassungen für die Anwendbarkeit des neuen deutsch-rnarokkanischen IFV - wie sie bei anderen IFV bei der Beantragung einer Investitionsgarantie einzureichen sind - kennt dieser Vertrag nicht.

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